Liebe DATEV, liebe Community,
ich möchte eine OSS-Dateierzeugen. Ich habe die Buchungsstapel festgeschrieben, die Option "Datei für BZSt" bereitstellen" ist aber ausgegraut. In der Übersicht wird eine rote Fehlermeldung angezeigt "Umsatzsteuerbetrag Null", blockiert das die Erzeugung der Datei?
Falls ja, es wurde Skonto für ein falsches Land erfasst, was ich dann storniert habe, es fiel für dieses Jahr kein anderer Vorgang im Quartal an. Wie ist die Lösung?
Mit freundlichen Grüße,
Florian Mayer
Hallo Herr Mayer,
folgende Sachverhalte können vorliegen, wenn die Schaltfläche "Datei für BZStOnline" nicht aktiv ist:
- Auswertung ist in früheren Zeiträumen nicht als eingereicht gekennzeichnet.
- Auswertung ist mit aktuellem Buchführungsstand nicht als eingereicht gekennzeichnet.
- Kontrollkästchen vor unvollständige Buchungen anzeigen ist aktiv.
- Kontrollkästchen vor Nachbuchungen anzeigen ist aktiv.
- Wenn die Schaltfläche trotz Prüfung der zuvor genannten Punkte nicht aktiv wird, Schließen und Öffnen Sie den Mandantenbestand einmal.
Prüfen Sie bitte hierzu Ihre Einstellungen.
Durch die Stornierung haben Sie einen Wert Null erzeugt. Handelt es sich um eine Nullerklärung, ist in dem Fall ein Upload nicht erforderlich, da diese nur direkt im Portal gemeldet werden kann.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben oder möchte Sie eine Prüfung Ihres Sachverhalts, wenden Sie sich gerne an unseren Programmservice Rechnungswesen (Servicekontakt anlegen Nr. 1071593).
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
@Katharina_Schoenweiss schrieb:
Handelt es sich um eine Nullerklärung, ist in dem Fall ein Upload nicht erforderlich, da diese nur direkt im Portal gemeldet werden kann.
Warum 🤔? Verhält sich das also 1:1 so wie bei DATEV Schnittstellen mit Rechnungsbetrag = 0 - geht nicht?
Hi,
Nullwerte werden in OSS nicht verarbeitet.
Gleich beim Start der Anwendung wird abgefragt, ob eine Nullmeldung übermittelt werden soll.
D.h. bei Nullwerten muss erst gar nichts exportiert werden, weil man in den Genuss eines Imports dieser Null-Datei erst gar nicht kommt.
@metalposaunist schrieb:@Katharina_Schoenweiss schrieb:
Handelt es sich um eine Nullerklärung, ist in dem Fall ein Upload nicht erforderlich, da diese nur direkt im Portal gemeldet werden kann.
Warum 🤔? Verhält sich das also 1:1 so wie bei DATEV Schnittstellen mit Rechnungsbetrag = 0 - geht nicht?
Über Karewe + RZ würde die Nullmeldung 3x solange dauern, wie direkt übers Elster-Portal (wir haben für alle Mitarbeitenden einen einheitlichen Zugang für solche Vorgänge). Und im Elster-Formular geht nur ja oder nein, nix numerisches bei der 0-Meldung online.
OK. Dann sind wir wieder bei Digitalisierung braucht Standards von @agmü 😆. Langsam "verkommt" das ja zum Dauerhit wie konstante Überkommunikation von @Christian_Kaiser 😇.
Also gibt es nicht 1 Workflow für egal welchen Fall, sondern man muss vorher wissen: 0 oder nicht 0, weil man dann anders arbeiten muss?! OK. Anstatt man also einfach in REWE arbeitet; es kommt eine Nullmeldung raus (bzw. vollkommen egal, was da final rauskommt) und man exportiert, lädt hoch und das Portal liest aus: 0 - vielen Dank!
Wäre ja zu einfach? 😂 Oder wenn DATEV noch eine direkte Schnittstelle hätte muss man auch "nur" in REWE arbeiten. Den Rest macht das System. Oh **bleep**, ich rede schon wieder von Automatisierung, weil ich zu teuer für solche Spielereien bin 😶.
Hm. Bin ich ein Freak? Arbeite oder denke ich anders / falsch? Komme mir ja schon vor wie einer vom Mars 😶.
@metalposaunist schrieb:..........Hm. Bin ich ein Freak? Arbeite oder denke ich anders / falsch? Komme mir ja schon vor wie einer vom Mars 😶.
Never!!
Meines Wissens sind direkte Schnittstellen tatsächlich noch nicht zulässig, sondern lediglich ein Import dieser Micky-Maus-Daten.
NATÜRLICH wäre eine direkte Verbindung wie bei der USt-VA oder der ZM-Meldung (die übrigens von der gleichen Behörde verwaltet wird) der Königsweg, aber ich denke, dass Ding ist einfach noch zu jung und da kommt dann i-wann mal i-was. 😉
Null oder nicht Null sieht man ja gleich, öffnet sein Portal und ab dafür mit Null und ansonsten importiert man kurz und ab dafür.
Wenngleich hier noch eine Barriere steht, muss ich sagen, dass die zunächst "provisorisch" so ganz gut gelöst wurde; ich hatte Schlimmeres erwartet, aber im Tagesgeschäft flutscht das schon.
Kommt durchaus vor, dass das BOP den Datensatz als fehlerhaft beurteilt, man sich einen Wolf sucht und konsterniert ist und es einfach später nochmals versucht . . . und es geht. 😞
Viel erschütternder ist m.E., dass das BZSt für die Zahlungen der OSS-Beträge noch nicht einmal das Lastschriftverfahren anbietet und das Geld bereits am Letzten des Quartals-Folgemonat beim BZSt sein muss, kann das schon mal knapp werden.
Du siehst, da sind noch ganz andere Eisen im Feuer...
Beim Online- Shop kann es sehr schnell in einzelnen Ländern zu Nullwerten kommen.
Da muß nur Jemand aus Malta etwas bestellen, was dann storniert wird.
Noch lästiger: Es wird korrekt im Dezember verkauft und lange nach Weihnachten kommt die Ware zurück und wird aus dem Vorsystem dann im Januar gutgeschrieben, so daß wir im I. Quartal dann einen nicht buchbaren negativen Wert haben. Bei Ländern, wo es viel Umsatz gibt, ist das kein Problem, aber wenn aus dem EU- Land nur der eine Kunde bestellte, dann knallt das System bereits bei einer einzigen klitzekleinen Skonto- Buchung, vielleicht nur 10 Cent Währungsdifferenz, an die Wand.
- Kontrollkästchen vor unvollständige Buchungen anzeigen ist aktiv.
- Kontrollkästchen vor Nachbuchungen anzeigen ist aktiv.
Diese beiden Probleme sind total intransparent und auch unsinnig.
Nur weil ich immer alles sehen will, muss das ja nicht mit exportiert werden.
Da würde ein Hinweis: "Achtung, es existieren unvollständige Buchungen, die nicht exportiert werden, möchten sie ohne diese fortfahren? JA/NEIN" reichen.
Buchhaltungen mit OSS sollten immer mit Leistungsdatum gebucht werden. Dann wird für die Gutschrift im Januar zur Angestelltenversicherungen aus Dezember automatisch eine Korrektur ausgewiesen.
Die beschriebene Verrechnung bei viel Umsatz ist übrigens nicht erlaubt und kann zu Unstimmigkeiten und späteren Negativbeträgen führen, wodurch ganze Meldungen als nicht plausibel abgelehnt werden beim BZSt.
Tolle Idee mit dem "Leistungsdatum".
Frage: Wie wird das mit DATEV realisiert, wenn ich jetzt einen Mai- Export mit 5.000 Posten bekomme, der hunderte von Buchungen aus dem April, weitere aus dem März und sogar ein paar Rückläufer (Garantiefälle) aus dem Vorjahr beinhaltet?
Leistungsdatum, geht klar, aber den monatlichen Amazon- Export in mehrere Vorläufe mit diversen zu ändernden UST- Voranmeldungen splitten? Nein, das kann DATEV nicht automatisch und weder wir, noch das Finanzamt wünschen diese Vorgehensweise.
Habe den Servicekontakt angelegt. Was mir aufgefallen ist: Für das 1. und 2. Quartal ist die Option "Auswertung als eingereicht kennzeichnen" ausgegraut, nicht aber für das dritte Quartal. Wird beim dritten Quartal die Option "Auswertung als eingereicht kennzeichnen" angeklickt, erscheint die Meldung "Der ausgewählte Zeitraum ist schon als eingereicht gekennzeichnet". Ich bestätige, dass der Zeitraum erneut als eingereicht gekennzeichnet werden soll, jedoch wird die Option weiterhin nicht ausgegraut.
Im dritten Quartal hab es Berichtigung zu einem vorangegangenem Zeitraum.