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Meldungen, die der DATEV-Anwender nicht braucht

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letzte Antwort am 05.08.2021 17:43:37 von Marco_Lachmann
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seprof
Fachmann
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Nachricht 1 von 37
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Bestandsdienste Rechnungswesen | RZ-Übersicht anzeigen

 

seprof_0-1600759093979.png

 

Dazu Fragen an die DATEV:

 

1) Warum soll ich etwas aktualisieren, was offensichtlich im RZ aktuell ist?

2) Da ich diesen Bereich nur vernünftig nutzen kann, wenn es aktuell ist, warum muss ich dann tätig werden und diese Programmfunktion manuell anstoßen?

 

 

cfrahlmann
Beginner
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Nachricht 2 von 37
2012 Mal angesehen

Und auch ganz wichtig, wie bekomme ich gekündigte Unterberaternummern von ehemaligen Mandanten aus der Übersicht?

Viele Grüße

Carsten Frahlmann

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 3 von 37
2002 Mal angesehen

@seprof 

 

 

Das ist ein Relikt aus RZ-Zeiten. Bestimmt wird die Antwort darauf in diese Richtung zielen....

 

Vor allem hält das Ergebnis ja nicht an, falls Sie mehrmals am Tag "schauen" müssen landen Sie immer wieder bei dieser zeitraubenden Abfrage.....

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 4 von 37
1984 Mal angesehen

@cfrahlmann 

 

Haben Sie die Unterberaterdaten denn auch in Ihrem System gelöscht (Beraternummernverwaltung nebst DFÜ-Kennwortverwaltung)?

 

 

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gie
Beginner
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Nachricht 5 von 37
1969 Mal angesehen

Löschen von Einträgen in der RZ-Übersicht geht über Bestands-Manager - Kanzlei: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1001232

cfrahlmann
Beginner
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Nachricht 6 von 37
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Danke, genau das hatte ich gesucht.

 

Vielen Dank

Carsten Frahlmann

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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 37
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Hallo, 

 

die RZ-Übersicht ist keine Online-Anzeige. Sie wird im Rechenzentrum abgeholt, am PC gespeichert und anschließend angezeigt. Sie zeigt die im RZ zur Verfügung stehenden Mandantenbestände zu einem bestimmten Zeitpunkt an.


Die Aktualisierung der RZ-Übersichten erfolgt aus Lastgründen nicht permanent. Bei einer Holanschaltung wird die RZ-Übersicht auf Aktualität geprüft. Ist diese älter als 3 Tage (abhängig von den Einstellungen in den Bestandsdiensten-Rechnungswesen) wird sie automatisch aktualisiert. Ansonsten werden Sie vom Programm mit der Meldung aufgefordert, die RZ-Übersicht zu aktualisieren, um die aktuellsten Daten angezeigt zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
seprof
Fachmann
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Nachricht 8 von 37
1806 Mal angesehen

Hallo Frau Niazioglou,

 

erst einmal vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben darauf zu antworten.

 

Für mich war der Hinweis auf die Einstellung der Aktualitätsprüfung schon einmal hilfreich. Ich habe ihn auf den Maximalwert von 1 Tag gesetzt.

 

Dazu habe ich noch eine Frage:

 

Gibt es aus Sicht der Datev ein Szenario, wo ich als Anwender keinen Wert auf aktuelle Daten aus dem RZ lege und deswegen den Vorgang manuell anstoßen müsste?

 

Mein Focus liegt dabei auf den Gesamtbestand der Mitgliedschaft.

 

Im Programm Service-Anwendungen werden mir aktuelle Daten angezeigt ohne das ich irgendetwas manuell anstoßen muss. Wäre das nicht für alle RZ-Übersichten ein gangbarer Weg?

 

Schon einmal ein schönes Wochende.

Sven Ehlers

quantenjoe
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 9 von 37
1742 Mal angesehen

Moin Moin

 

Das Meldungsfenster ist schlicht fest in den Programmablauf integriert. Aktualisieren sie und schließen dann das RZ-Listing-Fenster und wollen es erneut öffnen, kommt die Meldungs wieder. 

 

Da wird nichts geprüft oder mit vergangenen Abrufzeiten abgeglichen, das ist einfach statisch in den Aufruf programmiert worden.

 

Das nervt, ist aber zunächst nicht problematisch.

 

Was wirklich blöd ist, wenn ich die Aktualisierung durchführen muss - obwohl ich weiss, dass seit der letzten Aktualisierung sich keine Veränderungen ergeben haben - um eine Aktion durchzuführen.

 

In sofern, Frau Niazioglou, nein es keine Überprüfung statt. Fenster schließen und RZ-Übersicht anklicken reicht für die erneute Abfrage. Ich fürchte, da hat Ihnen jemand Mist erzählt.

 

Wobei, der Hinweis ist für neue Nutzer durchaus wichtig. Insofern komplett rauswerfen würde ich ihn nicht. Besser wäre es, die Anzeige von einer Programmoption abhängig zu machen ala: Erfahrener Benutzer. Dann wird diese Meldung (und alles was damit in der Benutzung der RZ-Übersicht verbunden ist) ignoriert So einen Haken setzen, damit läßt sich leben, als Default bleibt der Haken ungesetzt, was beim EInrichten neuer (unerfahrener) Mitarbeiter dann auch noch hilft.

 

QJ

marcohüwe
Meister
Offline Online
Nachricht 10 von 37
1659 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich finde den ganzen Ansatz falsch:

 

  1. In der Regel möchte ich einen Bestand aus dem RZ holen - typischerweise bei selbstbuchenden Mandanten mit deren Unterberaternummer
  2. In der Regel kenne ich die Berater-/Mandantennummer vorher, für die ich Daten holen möchte. Das Programm könnte auch einfach nur dafür eine Eingabemaske bieten. Danach zeigt es mir (rz-aktualisiert), was dazu wirklich vorhanden ist. Nur zu diesem einem Eintrag.

 

Und bevor hier jetzt einzelne Meldungen (völlig zu Recht wie ich finde) wegprogammiert werden: Im Zuge der Weiterentwicklung wünsche ich mir

 

  • neuer Einstieg im DATEV Arbeitsplatz (Mandantenübersicht - neuer kontextbezogener Link) UND zusätzlich aus jedem geöffneten Rewe-Bestand
  • neuer Menüpunkt: Mandant aus RZ ergänzen
  • Danach erfolgt nur für diesen Mandanten der RZ-Abgleich
  • dann kommt das bekannte Fenster mit vorhandenen und verfügbaren Daten und ich entscheide was ich holen möchte

 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe

DATEV-Mitarbeiter
Angelika_Roßmeisl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 11 von 37
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Hallo Herr Ehlers,

hallo Community,

 

Ihre Ausführungen zur Hinweismeldung #REW04572 in Verbindung mit der RZ-Übersicht haben wir nochmals bewertet.

 

Für eine der nächsten Programmversionen prüfen wir folgende Änderung:
Wir verzichten auf die einzelne (aufpoppende) Hinweismeldung, stattdessen wird der Hinweis innerhalb der Überschrift in der RZ-Übersicht geändert.

 

- Aktuell: Bei fehlenden Berater-/Mandantennummern aktualisieren Sie bitte die RZ-Übersicht.
- Neu: Bei fehlenden Berater-/Mandantennummern oder fehlenden Daten aktualisieren Sie bitte die RZ-Übersicht.

 

Fehlende Daten können z.B. durch Datenaustausch zwischen Kanzlei und Mandant über das DATEV-Rechenzentrum entstehen. In diesem Szenario sind die aktuellsten Daten vom Datenaustausch-Partner ggf. noch nicht sichtbar.

 

@quantenjoe 

Die Aktualisierung der RZ-Übersicht erfolgt pro Beraternummer.
So kann es sein, dass Ihre meistgenutzte Beraternummer (regelmäßig Daten holen für Datenaustausch/Mandantendatenübertrag, Löschungen von Wirtschaftsjahren im RZ, Abruf Rechnungswesen Archiv-DVD...) ein aktuelles Datum hat.

 

Sie bekommen trotzdem die Hinweismeldung?
Die Meldung erscheint so lange, bis das Aktualisierungsdatum der RZ-Übersichten für alle Beraternummern nicht älter als 3 Tage ist.

Ist die RZ-Übersicht für Ihre betreffende Beraternummer aktuell, kann der Hinweis ignoriert und mit ok bestätigt werden. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1070866.

 

@marcohüwe 

Vielen Dank für Ihren Änderungswunsch einen neuen Einstieg im DATEV Arbeitsplatz zu schaffen.

Wir haben ihn aufgenommen und werden das Thema weiter beobachten. Aktuell sind hierzu jedoch keine Änderungen geplant.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Angelika Roßmeisl
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

Viele Grüße aus Nürnberg
Angelika Roßmeisl | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
seprof
Fachmann
Offline Online
Nachricht 12 von 37
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seprof_0-1603283986855.png

 

Eine Fehlermeldung, die schon seit Jahren nervt...

 

Dazu Fragen an die DATEV:

1) Gibt es keine Möglichkeit solche Konflikte auf Datensatzebene und nicht auf Ordnungsbegriffsebene zu lösen? 

2) Wie sollen wir zukünftig verteiltes Arbeiten an den gleichen Mandanten ermöglichen, wenn es hier schon an den Basics scheitert?

 

RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 13 von 37
1409 Mal angesehen

Meine "Lieblingsmeldung" ist der wertvolle Hinweis in Rechnungswesen

   "Dieses Konto ist kein OPOS-Konto",

der nur mit einem OK quittiert werden kann.

 

"Nicht? Ach so, ja ne, dann will ich das natürlich nicht sehen..."

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
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Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 14 von 37
1385 Mal angesehen

auch wenn hier in der Community ein 👍 vergeben werden soll und man nicht angemeldet ist, geht das Anmeldefenster auf und nach erfolgter Anmeldung ist ... nichts passiert.   👍 muss dann nochmal angeclickt werden .... das ist 👎

DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 15 von 37
1277 Mal angesehen

Hallo @seprof,

 

um eine konsistente, parallele Bearbeitung von Beständen zu ermöglichen, ist das Setzen von Sperreinträgen notwendig.


Es gibt Sperren, die auf Ordnungsbegriffsebene gesetzt werden und Sperren die auf Funktionalitäten gesetzt werden. Die Sperren werden auch heute schon nur auf der Ebene/Funktionalität gesetzt, auf der sie unbedingt nötig sind. Wird ein Sperreintrag nicht mehr benötigt, wird er automatisch wieder entfernt.
Über zukünftige Konzepte in Verbindung mit dem verteilten Arbeiten, insb. eine dafür nötige Anpassung des Sperrverhaltens, können heute noch keine konkrete Aussagen getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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seprof
Fachmann
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Nachricht 16 von 37
1209 Mal angesehen

@Nida_Niazioglou  schrieb:


Über zukünftige Konzepte in Verbindung mit dem verteilten Arbeiten, insb. eine dafür nötige Anpassung des Sperrverhaltens, können heute noch keine konkrete Aussagen getroffen werden.


Worin besteht denn die Unsicherheit der Entwicklung, dass dafür ein zukünftiges Konzept erarbeitet werden muss?

 

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Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 17 von 37
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Die inflationäre Tendenz der Meldungen bei DATEV sind echt schon erschreckend.

Die DATEV muss ein ja zum Teil völlig verblödet halten, wenn ich z. B. die Bestätigungsmeldung beim verarbeiten der Zeiten ansehe.

 

Da muss man über das Kontextmenü gehen, um die Zeiten festzuschreiben, und dennoch erhält man die inhaltsleere Meldung

 

grafik.png

Etwas Sinnloseres als diese Meldung kann es nicht geben. Und dann muss ich es auch noch bestätigen!!!!!

 

Ein einfaches FadeIn-FadeOut einer Meldung ist für die DATEV zu kompliziert.

 


Gruß Achilleus

 

 

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RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 18 von 37
1180 Mal angesehen

 


@seprof  schrieb:

@Nida_Niazioglou  schrieb:


Über zukünftige Konzepte in Verbindung mit dem verteilten Arbeiten, insb. eine dafür nötige Anpassung des Sperrverhaltens, können heute noch keine konkrete Aussagen getroffen werden.


Worin besteht denn die Unsicherheit der Entwicklung, dass dafür ein zukünftiges Konzept erarbeitet werden muss?

 


Rechtemanagement ohne vorher mal strukturiert drüber nachzudenken wäre wohl eher nicht so clever...

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 19 von 37
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

 

Etwas Sinnloseres als diese Meldung kann es nicht geben. Und dann muss ich es auch noch bestätigen!!!!!

 

Ein einfaches FadeIn-FadeOut einer Meldung ist für die DATEV zu kompliziert.

 

 


Ihr sonstige Wortwahl, nun ja. Liegt wohl am Zorn...

 

Ansonsten: Die Meldungen entsprechen dem Jahre 2000. Zumindest weiss der Benutzer, dass was passiert ist. Und bestätigt das auch ......brav...

 

 

einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 20 von 37
1129 Mal angesehen

Mein Favorit ist immer noch diese Meldung:

 

Hinweis_Aufgaben.png

Der Samstag ist immer noch ein Werktag, oder?

 

Ganz knapp gefolgt von dieser hier:

 

Biber.png

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
martin65
Meister
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Klugscheiß an.

 

Diese Meldung sagt ja nicht, dass der Samstag kein Werktag ist

 

Klugscheiß wieder aus.

Gelöschter Nutzer
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Die ist auch super:

KarlSchmidt_0-1603898011966.png

Ich wette, dass diese Meldung, die seit Jahrzehnten angezeigt wird, wenn ein Steuerdatenbestand geöffnet wird, der schon an das Finanzamt übermittelt wurde, noch nie absichtlich mit dem vorbelegten <Nein> bestätigt wurde.

Wenn ich einen Mandanten aufrufe, wird das wohl einen Sinn haben. Da wird es selten vorkommen, dass jemand das Vorhaben aufgibt, weil die Erklärung schon übermittelt wurde.

martin65
Meister
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Nachricht 23 von 37
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Gibt schon spezielle Sachen.

 

diese Meldung nervt mich:

 

Wenn ich übermitteln will, dann muss ich erneut übermitteln.

 

Das schöne ist, dass es Anwendungen gibt, die werden ohne Bestätigung geschlossen; diese Anwendung will ich aber aktiv öffnen, werde aber nochmal gefragt ob ich tatsächlich öffnen möchte.

 

Rückfrage.png

 

 

 

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martin65
Meister
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ok. Sie waren schneller. Also gibt es mindestens 2 Anwender, die diese Meldung nervt.

andreashofmeister
Überflieger
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Lustiger ist dann nur, das derjenige der die Eklärung nach dem Übermitteln an die Finanzverwaltung gesendet hat, nicht mehr dem entspricht, der sie zuletzt geöffnet hat...

 

 

Oder?

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einmalnoch
Experte
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Nachricht 26 von 37
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@martin65  schrieb:

Klugscheiß an.

 

Diese Meldung sagt ja nicht, dass der Samstag kein Werktag ist

 

Klugscheiß wieder aus.


Das stimmt schon, da kennt aber jemand den Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag nicht.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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martin65
Meister
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Nachricht 27 von 37
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Kann sich ja aber auch um einen "Fristablauf" oder einen Nichtbankarbeitstag handeln.

 

Alles in allem nicht nachgedacht. Steuerberatern kann man solche Meldungen nicht kritiklos hinwerfen. 

 

Eins muss man der DATEV aber lassen: Rechtschreibfehler habe ich noch keine gesehen! Das ist doch mal ein Lob.

 

Wie sagt der Schwabe: "nicht geschimpft ist Lob genug".

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 28 von 37
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@einmalnoch  schrieb:


Das stimmt schon, da kennt aber jemand den Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag nicht.


Die Meldung dürfte sich aus § 108 Abs. 3 AO herleiten:

 

Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.

 

Insoweit halte ich die Meldung für durchaus korrekt.

einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 29 von 37
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Nicht unbedingt, die Formulierung in § 108 Abs. 3 AO trifft mindestens auf 2 Tage zu; den 24.12. und den 31.12. Das sind Werktage und an diesen Tagen können Fristen enden.

 

Und für Fristen ist PFB zuständig.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 30 von 37
1007 Mal angesehen

@martin65  schrieb:

 

Eins muss man der DATEV aber lassen: Rechtschreibfehler habe ich noch keine gesehen! Das ist doch mal ein Lob.

 

Dann suchen Sie auf der Webseite:

 

https://www.datev-community.de/t5/Alles-zum-DATEV-Internetauftritt/Facelift-datev-de-2020/m-p/179735#M559

 

(Nachricht 26)

 

Dort wurde mindestens einer gefunden. Aber wie war das, wer sie findet, darf sie behalten. 😉

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letzte Antwort am 05.08.2021 17:43:37 von Marco_Lachmann
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