Bestandsdienste Rechnungswesen | RZ-Übersicht anzeigen
Dazu Fragen an die DATEV:
1) Warum soll ich etwas aktualisieren, was offensichtlich im RZ aktuell ist?
2) Da ich diesen Bereich nur vernünftig nutzen kann, wenn es aktuell ist, warum muss ich dann tätig werden und diese Programmfunktion manuell anstoßen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Und auch ganz wichtig, wie bekomme ich gekündigte Unterberaternummern von ehemaligen Mandanten aus der Übersicht?
Viele Grüße
Carsten Frahlmann
Das ist ein Relikt aus RZ-Zeiten. Bestimmt wird die Antwort darauf in diese Richtung zielen....
Vor allem hält das Ergebnis ja nicht an, falls Sie mehrmals am Tag "schauen" müssen landen Sie immer wieder bei dieser zeitraubenden Abfrage.....
Haben Sie die Unterberaterdaten denn auch in Ihrem System gelöscht (Beraternummernverwaltung nebst DFÜ-Kennwortverwaltung)?
Löschen von Einträgen in der RZ-Übersicht geht über Bestands-Manager - Kanzlei: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1001232
Danke, genau das hatte ich gesucht.
Vielen Dank
Carsten Frahlmann
Hallo,
die RZ-Übersicht ist keine Online-Anzeige. Sie wird im Rechenzentrum abgeholt, am PC gespeichert und anschließend angezeigt. Sie zeigt die im RZ zur Verfügung stehenden Mandantenbestände zu einem bestimmten Zeitpunkt an.
Die Aktualisierung der RZ-Übersichten erfolgt aus Lastgründen nicht permanent. Bei einer Holanschaltung wird die RZ-Übersicht auf Aktualität geprüft. Ist diese älter als 3 Tage (abhängig von den Einstellungen in den Bestandsdiensten-Rechnungswesen) wird sie automatisch aktualisiert. Ansonsten werden Sie vom Programm mit der Meldung aufgefordert, die RZ-Übersicht zu aktualisieren, um die aktuellsten Daten angezeigt zu bekommen.
Hallo Frau Niazioglou,
erst einmal vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben darauf zu antworten.
Für mich war der Hinweis auf die Einstellung der Aktualitätsprüfung schon einmal hilfreich. Ich habe ihn auf den Maximalwert von 1 Tag gesetzt.
Dazu habe ich noch eine Frage:
Gibt es aus Sicht der Datev ein Szenario, wo ich als Anwender keinen Wert auf aktuelle Daten aus dem RZ lege und deswegen den Vorgang manuell anstoßen müsste?
Mein Focus liegt dabei auf den Gesamtbestand der Mitgliedschaft.
Im Programm Service-Anwendungen werden mir aktuelle Daten angezeigt ohne das ich irgendetwas manuell anstoßen muss. Wäre das nicht für alle RZ-Übersichten ein gangbarer Weg?
Schon einmal ein schönes Wochende.
Sven Ehlers
Moin Moin
Das Meldungsfenster ist schlicht fest in den Programmablauf integriert. Aktualisieren sie und schließen dann das RZ-Listing-Fenster und wollen es erneut öffnen, kommt die Meldungs wieder.
Da wird nichts geprüft oder mit vergangenen Abrufzeiten abgeglichen, das ist einfach statisch in den Aufruf programmiert worden.
Das nervt, ist aber zunächst nicht problematisch.
Was wirklich blöd ist, wenn ich die Aktualisierung durchführen muss - obwohl ich weiss, dass seit der letzten Aktualisierung sich keine Veränderungen ergeben haben - um eine Aktion durchzuführen.
In sofern, Frau Niazioglou, nein es keine Überprüfung statt. Fenster schließen und RZ-Übersicht anklicken reicht für die erneute Abfrage. Ich fürchte, da hat Ihnen jemand Mist erzählt.
Wobei, der Hinweis ist für neue Nutzer durchaus wichtig. Insofern komplett rauswerfen würde ich ihn nicht. Besser wäre es, die Anzeige von einer Programmoption abhängig zu machen ala: Erfahrener Benutzer. Dann wird diese Meldung (und alles was damit in der Benutzung der RZ-Übersicht verbunden ist) ignoriert So einen Haken setzen, damit läßt sich leben, als Default bleibt der Haken ungesetzt, was beim EInrichten neuer (unerfahrener) Mitarbeiter dann auch noch hilft.
QJ
Guten Morgen,
ich finde den ganzen Ansatz falsch:
Und bevor hier jetzt einzelne Meldungen (völlig zu Recht wie ich finde) wegprogammiert werden: Im Zuge der Weiterentwicklung wünsche ich mir
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Hallo Herr Ehlers,
hallo Community,
Ihre Ausführungen zur Hinweismeldung #REW04572 in Verbindung mit der RZ-Übersicht haben wir nochmals bewertet.
Für eine der nächsten Programmversionen prüfen wir folgende Änderung:
Wir verzichten auf die einzelne (aufpoppende) Hinweismeldung, stattdessen wird der Hinweis innerhalb der Überschrift in der RZ-Übersicht geändert.
- Aktuell: Bei fehlenden Berater-/Mandantennummern aktualisieren Sie bitte die RZ-Übersicht.
- Neu: Bei fehlenden Berater-/Mandantennummern oder fehlenden Daten aktualisieren Sie bitte die RZ-Übersicht.
Fehlende Daten können z.B. durch Datenaustausch zwischen Kanzlei und Mandant über das DATEV-Rechenzentrum entstehen. In diesem Szenario sind die aktuellsten Daten vom Datenaustausch-Partner ggf. noch nicht sichtbar.
Die Aktualisierung der RZ-Übersicht erfolgt pro Beraternummer.
So kann es sein, dass Ihre meistgenutzte Beraternummer (regelmäßig Daten holen für Datenaustausch/Mandantendatenübertrag, Löschungen von Wirtschaftsjahren im RZ, Abruf Rechnungswesen Archiv-DVD...) ein aktuelles Datum hat.
Sie bekommen trotzdem die Hinweismeldung?
Die Meldung erscheint so lange, bis das Aktualisierungsdatum der RZ-Übersichten für alle Beraternummern nicht älter als 3 Tage ist.
Ist die RZ-Übersicht für Ihre betreffende Beraternummer aktuell, kann der Hinweis ignoriert und mit ok bestätigt werden. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1070866.
Vielen Dank für Ihren Änderungswunsch einen neuen Einstieg im DATEV Arbeitsplatz zu schaffen.
Wir haben ihn aufgenommen und werden das Thema weiter beobachten. Aktuell sind hierzu jedoch keine Änderungen geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Eine Fehlermeldung, die schon seit Jahren nervt...
Dazu Fragen an die DATEV:
1) Gibt es keine Möglichkeit solche Konflikte auf Datensatzebene und nicht auf Ordnungsbegriffsebene zu lösen?
2) Wie sollen wir zukünftig verteiltes Arbeiten an den gleichen Mandanten ermöglichen, wenn es hier schon an den Basics scheitert?
Meine "Lieblingsmeldung" ist der wertvolle Hinweis in Rechnungswesen
"Dieses Konto ist kein OPOS-Konto",
der nur mit einem OK quittiert werden kann.
"Nicht? Ach so, ja ne, dann will ich das natürlich nicht sehen..."
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
auch wenn hier in der Community ein 👍 vergeben werden soll und man nicht angemeldet ist, geht das Anmeldefenster auf und nach erfolgter Anmeldung ist ... nichts passiert. 👍 muss dann nochmal angeclickt werden .... das ist 👎
Hallo @seprof,
um eine konsistente, parallele Bearbeitung von Beständen zu ermöglichen, ist das Setzen von Sperreinträgen notwendig.
Es gibt Sperren, die auf Ordnungsbegriffsebene gesetzt werden und Sperren die auf Funktionalitäten gesetzt werden. Die Sperren werden auch heute schon nur auf der Ebene/Funktionalität gesetzt, auf der sie unbedingt nötig sind. Wird ein Sperreintrag nicht mehr benötigt, wird er automatisch wieder entfernt.
Über zukünftige Konzepte in Verbindung mit dem verteilten Arbeiten, insb. eine dafür nötige Anpassung des Sperrverhaltens, können heute noch keine konkrete Aussagen getroffen werden.
@Nida_Niazioglou schrieb:
Über zukünftige Konzepte in Verbindung mit dem verteilten Arbeiten, insb. eine dafür nötige Anpassung des Sperrverhaltens, können heute noch keine konkrete Aussagen getroffen werden.
Worin besteht denn die Unsicherheit der Entwicklung, dass dafür ein zukünftiges Konzept erarbeitet werden muss?
Die inflationäre Tendenz der Meldungen bei DATEV sind echt schon erschreckend.
Die DATEV muss ein ja zum Teil völlig verblödet halten, wenn ich z. B. die Bestätigungsmeldung beim verarbeiten der Zeiten ansehe.
Da muss man über das Kontextmenü gehen, um die Zeiten festzuschreiben, und dennoch erhält man die inhaltsleere Meldung
Etwas Sinnloseres als diese Meldung kann es nicht geben. Und dann muss ich es auch noch bestätigen!!!!!
Ein einfaches FadeIn-FadeOut einer Meldung ist für die DATEV zu kompliziert.
Gruß Achilleus
@seprof schrieb:
@Nida_Niazioglou schrieb:
Über zukünftige Konzepte in Verbindung mit dem verteilten Arbeiten, insb. eine dafür nötige Anpassung des Sperrverhaltens, können heute noch keine konkrete Aussagen getroffen werden.Worin besteht denn die Unsicherheit der Entwicklung, dass dafür ein zukünftiges Konzept erarbeitet werden muss?
Rechtemanagement ohne vorher mal strukturiert drüber nachzudenken wäre wohl eher nicht so clever...
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Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Etwas Sinnloseres als diese Meldung kann es nicht geben. Und dann muss ich es auch noch bestätigen!!!!!
Ein einfaches FadeIn-FadeOut einer Meldung ist für die DATEV zu kompliziert.
Ihr sonstige Wortwahl, nun ja. Liegt wohl am Zorn...
Ansonsten: Die Meldungen entsprechen dem Jahre 2000. Zumindest weiss der Benutzer, dass was passiert ist. Und bestätigt das auch ......brav...
Mein Favorit ist immer noch diese Meldung:
Der Samstag ist immer noch ein Werktag, oder?
Ganz knapp gefolgt von dieser hier:
Klugscheiß an.
Diese Meldung sagt ja nicht, dass der Samstag kein Werktag ist
Klugscheiß wieder aus.
Die ist auch super:
Ich wette, dass diese Meldung, die seit Jahrzehnten angezeigt wird, wenn ein Steuerdatenbestand geöffnet wird, der schon an das Finanzamt übermittelt wurde, noch nie absichtlich mit dem vorbelegten <Nein> bestätigt wurde.
Wenn ich einen Mandanten aufrufe, wird das wohl einen Sinn haben. Da wird es selten vorkommen, dass jemand das Vorhaben aufgibt, weil die Erklärung schon übermittelt wurde.
Gibt schon spezielle Sachen.
diese Meldung nervt mich:
Wenn ich übermitteln will, dann muss ich erneut übermitteln.
Das schöne ist, dass es Anwendungen gibt, die werden ohne Bestätigung geschlossen; diese Anwendung will ich aber aktiv öffnen, werde aber nochmal gefragt ob ich tatsächlich öffnen möchte.
ok. Sie waren schneller. Also gibt es mindestens 2 Anwender, die diese Meldung nervt.
Lustiger ist dann nur, das derjenige der die Eklärung nach dem Übermitteln an die Finanzverwaltung gesendet hat, nicht mehr dem entspricht, der sie zuletzt geöffnet hat...
Oder?
@martin65 schrieb:Klugscheiß an.
Diese Meldung sagt ja nicht, dass der Samstag kein Werktag ist
Klugscheiß wieder aus.
Das stimmt schon, da kennt aber jemand den Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag nicht.
Kann sich ja aber auch um einen "Fristablauf" oder einen Nichtbankarbeitstag handeln.
Alles in allem nicht nachgedacht. Steuerberatern kann man solche Meldungen nicht kritiklos hinwerfen.
Eins muss man der DATEV aber lassen: Rechtschreibfehler habe ich noch keine gesehen! Das ist doch mal ein Lob.
Wie sagt der Schwabe: "nicht geschimpft ist Lob genug".
@einmalnoch schrieb:Das stimmt schon, da kennt aber jemand den Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag nicht.
Die Meldung dürfte sich aus § 108 Abs. 3 AO herleiten:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
Insoweit halte ich die Meldung für durchaus korrekt.
Nicht unbedingt, die Formulierung in § 108 Abs. 3 AO trifft mindestens auf 2 Tage zu; den 24.12. und den 31.12. Das sind Werktage und an diesen Tagen können Fristen enden.
Und für Fristen ist PFB zuständig.
@martin65 schrieb:
Eins muss man der DATEV aber lassen: Rechtschreibfehler habe ich noch keine gesehen! Das ist doch mal ein Lob.
Dann suchen Sie auf der Webseite:
(Nachricht 26)
Dort wurde mindestens einer gefunden. Aber wie war das, wer sie findet, darf sie behalten. 😉