Sehr geehrte Damen und Herren,
da die E-Rechnung ab 01.01.2025 verpflichtend zu werden scheint, möchten wir uns vorbereiten. Werden hierzu Filme bzw. Schulungen angeboten, bei denen ersichtlich wird, wie die Umsetzung möglich ist?
Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass wir zur Erstellung der Ausgangsrechnungen kein Datev verwenden, aber diese per Belegtransfer in Datev einspielen.
Auch Eingangsrechnungen werden so eingespielt, die so dann wohl später als E-Mail kommen werden?
Herzlichen Dank für eine Rückmeldung.
@unicam schrieb:
Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass wir zur Erstellung der Ausgangsrechnungen kein Datev verwenden, aber diese per Belegtransfer in Datev einspielen.
Und welches Programm wird dann verwendet? Das ist ja maßgeblich für die Erstellung von E-Rechnungen zuständig. Wird's eine ZUGFeRD Rechnung, ändert sich im besten Falle nichts, weil in der PDF, die heute erstellt wird eine XML zusätzlich enthalten ist.
Wird heute schon eine ZIP exportiert und die per Belegtransfer hochgeladen und in der ZIP sind PDFs und min. 1 XML enthalten?
@unicam schrieb:
Werden hierzu Filme bzw. Schulungen angeboten, bei denen ersichtlich wird, wie die Umsetzung möglich ist?
www.datev.de/e-rechnung - ob das aber immer auf den eigenen, persönlich Fall zutrifft, ist fraglich. Vielleicht ist eine individuelle Beratung an der Stelle zielführender.
Mich treibt bei e-Rechnungen eine ganz andere Frage um.
Alle Betreiber von Photovoltaikanlagen sind umsatzsteuerlich immer noch Unternehmer, auch wenn sie als Kleinunternehmer und Ausnahmeregelung von der Abgabe der Umsatzsteuererklärung befreit sind.
Müssen auch diese "Unternehmer" e-Rechnungen empfangen können. Immerhin bekommen Sie einmal jährlich eine Gutschrift.
Bisher gibt es meiner Meinung nach im Gesetz hierzu keine Ausnahme.
Auch der Betreiber eine Photovoltaikanlage ist Unternehmer im Sinne des UStG und muss E-Rechnungen empfangen können. Keine Ausnahme.
nicht zu vergessen die reinen Vermieter einer Wohnung zu Wohnzwecken…
wenn jemand von der Umsatzsteuer befreit ist, z.B. medizinischer Bereich, Altenpflege, Vereine ohne Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bzw. Kleinunternehmer dann entfällt die E-Rechnungspflicht.
Was mir von den Informationen seitens DATEV nicht gefällt, es wird nur wenig auf die Eingangsrechnungen eingegangen und das betrifft ja wohl jeden. Ich empfange diese meinetwegen über eine spezielle Mailadresse, welche man jedem Lieferanten zuvor mitgeteilt hat. Das Rechnungs-PDF und auch die XML-Datei befinden sich in der Anlage der Mail. Nur, wie geht es dann weiter, wenn ich bspw. mit U-Online arbeite ?
Wird bspw. beides hochgeladen ? und wie verhält es sich mit dem notwendigen Archiv ? Sind die Abläufe im Grunde wie seither wenn nur normales PDF ?
Steuerberater kennt die Gesetzesanforderungen aber nicht die Umsetzung innerhalb DATEV.
Anderes wie HS (Hamburger Software) usw. bieten über die komplette Thematik Online-Seminare an. Bei DATEV finde ich nahezu gar nichts.
@Amadeus11 schrieb:
Wird bspw. beides hochgeladen ?
Die XML ist in der PDF enthalten. Lädt man die PDF hoch, wird automatisch die XML auch hochgeladen und von DATEV ausgelesen. Die OCR, die über die PDF läuft, wird dann deaktiviert.
@Amadeus11 schrieb:
und wie verhält es sich mit dem notwendigen Archiv ?
Ist in dem Fall DUO. Man kann aber auch schon vorher bei rechnung@ und dem speziellen Postfach z.B. mittels Microsoft Exachnge online nach KPMG GoBD-konform archivieren (wäre auch heute schon bei „normalen“ PDFs „nötig“). Das würde ich nämlich tun, weil wenn man doch mal den Berater wechselt, der nicht mit DATEV arbeitet, was dann? So kann man sagen: mir egal, lösch‘ alle Daten. Ich habe selbst archiviert.
Sonst ist man ja an DATEV Berater zwingend gebunden. Hm, würde ich nicht tun. Gibt genug nicht-DATEV Berater, die genauso oder besser digitalisieren. Und wenn Du schon solche Aussagen bekommst … 😶.
@Amadeus11 schrieb:
Sind die Abläufe im Grunde wie seither wenn nur normales PDF ?
Hm, ich würde pauschal erstmal ja sagen. Man muss abwarten, wie es sich real entwickelt. Auf Papier können viele §§§ stehen.
super Info, jetzt ist mir einiges schon mal klar.
Ich gehe davon aus dass dies alles so für Zugferd-Rechnungen 2.xx gilt.
Wie schaut es aber aus wenn ich als Eingangsrechnung eine E-Rechnung erhalte. Diese besteht doch wenn ich richtig informiert bin nur aus einer XML-Datei. Ich muss diese doch bevor ich sie ins U-Online hochlade prüfen ob sie in Ordnung ist. Dazu bräuchte ich doch am PC einen speziellen Viewer wie es manch anderer Software-Anbieter auch anbietet. Ich denke hier wieder an Hamburger Software. Die haben speziell dafür ein Tool.
Hallo @Amadeus11 ,
wer sagt denn, dass Du die Rechnung erst prüfen musst, bevor Du sie nach DUO hochlädst? Du kannst sie doch auch nach dem Hochladen in DUO prüfen.
In einer späteren Ausbaustufe erhältst und sendest Du die Rechnungen eh über ein Portal. Der ganze Vorgang spielt sich dann von Anfang an nur noch online ab ohne E-Mail Versand.
Um einen kostenlosen E-Rechnungs-Viewer auf dem eigenen lokalen Rechner zu haben, hier ein Link:
https://quba-viewer.org/?pk_campaign=qpr01&pk_source=hp
Nur noch einmal zur Klarstellung: Zugferd 2.x Rechnung ist eine E-Rechnung. Und es gibt Steuerberater, die sich mit so etwas auskennen 😉.
VG Sven Ehlers
Steuerberater
ich werde wegen dem Thema bestimmt nicht den Steuerberate wechseln.
Zudem bin ich der Meinung die sollen sich auf ihr steuerliches Kerngeschäft konzentrieren.
Berater dies sich in Sachen DATEV-Software weit aus dem Fenster lehnen habe ich schon zur Genüge erlebt. Oft ist deren Vorgehensweise nicht die Optimal-Lösung.
@seprof schrieb:.... Und es gibt Steuerberater, die sich mit so etwas auskennen 😉. ....
VG Sven Ehlers
Steuerberater
Blöde unkollegiale Bemerkung.
@Gelöschter Nutzer schrieb:Blöde unkollegiale Bemerkung.
... sinnerfassendes Lesen könnte hilfreich sein
... wer spricht hier wem die Kompetenz ab ?
... und unkollegial könnte es nur sein, wenn es Kollegen wären 😉
@Amadeus11 schrieb:wenn jemand von der Umsatzsteuer befreit ist, […] dann entfällt die E-Rechnungspflicht.
Hast du dazu eine konkrete Quelle? (Meine Mutter ist Kleinunternehmerin und wir hatten am Wochenende erst darüber geredet, dass sie zumindest in der Lage sein muss E-Rechnungen empfangen zu können.)
@Amadeus11 schrieb:
Ich gehe davon aus dass dies alles so für Zugferd-Rechnungen 2.xx gilt.
Wie schaut es aber aus wenn ich als Eingangsrechnung eine E-Rechnung erhalte.
E-Rechnungen gibt es in Deutschland in 2 Ausprägungen: ZUGFeRD und X-Rechnung. Was Du jetzt meinst, ist die X-Rechnung, die nur eine XML Datei ist. Weil sich Menschen aber nur widerwillig ändern, gehe ich davon aus, dass viele auf ZUGFeRD steigen (lexOffice) auch, weil sich dann fast nichts für den Anwender ändert und er nach wie vor die PDF zur Ansicht öffnen kann. Eine XRechnung bedeutet sehr viel Aufwand und KnowHow.
@Amadeus11 schrieb:
Diese besteht doch wenn ich richtig informiert bin nur aus einer XML-Datei.
Ja.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Blöde unkollegiale Bemerkung.
Warum? Steuerberater sind leider sehr Datengetrieben und
@Amadeus11 schrieb:
Ich muss diese doch bevor ich sie ins U-Online hochlade prüfen ob sie in Ordnung ist.
Nö, im DUO prüfen und ggf. dann löschen. Das Recht, den Papierkorb endgültig zu löschen, bekommen Mandanten nie; Mitarbeiter aus der Kanzlei nur bei bestimmten Aufgaben.
@Amadeus11 schrieb:
Dazu bräuchte ich doch am PC einen speziellen Viewer wie es manch anderer Software-Anbieter auch anbietet.
DUO hat einen eingebaut und macht die Werte aus der XML Rechnung dann wie eine PDF sichtbar und prüfbar.
@Amadeus11 schrieb:
Ich denke hier wieder an Hamburger Software.
Lokal zum Installieren, wo alle Welt in die Cloud wechselt? Hm.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Blöde unkollegiale Bemerkung.
Warum 🤔? Steuerberater sind (leider) sehr datengetriebene Unternehmen (mit wenigen eignen Daten), die wenig zum Anfassen haben wie Zahnärzte, Dachdecker und Handwerker allgemein. Da macht sich die Digitalisierung stärker bemerkbar als anderswo. Was nicht heißt, dass Handwerker nicht auch digitalisieren müssen und das mit Erfolg können. Meine Schornsteinfegerin kam letztes Mal auch nur mit einem iPad bewaffnet. Cool! Und wenn man schon erkannt hat, dass man technische Wissenslücken hat, möge man die doch füllen. Angebote gibt's doch genug. Experten auch.
Hallo,
ich würde gerne auf deine Frage aufbauen, wie verhält es sich mit dem Empfang und der Verarbeitung von Eingangsrechnungen bei:
- V+V , wenn kein Optierung zur USt gewählt wurde.
- reine Vermögensverwaltungen
Es geht ja um ein reines USt-Thema. Folglich wäre hier der Empfang und die Weiterverarbeitung gar nicht zwingend notwendig.
Vielen Dank in die Runde
Das Problem bei Vermietung und Verpachtung ist, auch wenn der Vermieter nicht zur Umsatzsteuer optiert hat, ist er umsatzsteuerrechtlich Unternehmer, er erzielt lediglich steuerfreie Einnahmen, welche bekanntermaßen auch in der Umsatzsteuererklärung mit angegeben werden müssen (leider vergisst man das viel zu oft🙄).
Der Entwurf des BMF-Schreibens sieht vor, dass alle Unternehmer im B2B Bereich, auch die, die steuerfreie Einnahmen erzielen (Randziffer 14) zur Verwendung von E-Rechnungen verpflichtet werden.
Also müssen auch Vermieter zumindest e-Rechnungen empfangen können.
14 Die Regelungen zur verpflichtenden Verwendung von E-Rechnungen gelten genauso für die
Rechnungsausstellung in Form einer Gutschrift (§ 14 Absatz 2 Satz 5 UStG) sowie für Rechnungen
• über Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG),
• die von Kleinunternehmern (§ 19 UStG) ausgestellt werden,
• über Umsätze, die der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen (§ 24 UStG),
• über Reiseleistungen (§ 25 UStG) und
• über Umsätze, für welche die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) angewendet wird.
Sie gelten auch, wenn der Rechnungsempfänger ein Unternehmer ist, der Kleinunternehmer
bzw. Land- und Forstwirt ist oder ausschließlich steuerfreie Umsätze (z. B. Vermieter einer
Wohnung) ausführt.
Danke für die Rückinfo. Das habe ich verstanden.
Nun zur Frage der Verarbeitung:
Somit wäre m.E. keine Buchführung im eigentlichen Sinne notwendig, oder? Vorsteuer gibt es ja eh nicht.
Also eher eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben (wie bisher in der Praxis gelebt), in Form einer Excel und jeweils die zugehörigen Eingangsrechnungen sowie Hausverwaltungsabrechnungen weiter per E-Mail an uns.
Viele Grüße
Die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen und zum Empfang von E-Rechnungen hat nichts mit den sonstigen Aufzeichnungspflichten zu tun.
Da ändert sich nichts.
Momentan gibt es ja noch Bestrebungen, die umsatzsteuerfreien aus der Empfangspflicht herauszunehmen, daher sind wir auch noch nicht die diese Mandanten herangetreten, um sie nicht eventuell umsonst aufzuschrecken.
Es handelt sich auch nur um eine Empfangspflicht. Eine digitale Verarbeitungspflicht gibt es nicht. Ich bin hier aber schon auf die erste ausgedruckte X-Rechnung gespannt, die uns dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung vorgelegt wird.
Hallo,
unsere Rechnungen werden über Steps geschrieben und später sind es voraussichtlich ZugFerd Rechnungen. Steps hat die Möglichkeit einer Schnittstelle zu DATEV.
Gute Tag,
in den letzten Tagen wurde schon mehrfach die Frage an uns herangetragen, wie man eine E-Rechnung erkennen kann, die im Rechnungseingang-Postfach landet.
Das Postfach existiert bei den Mandanten schon, bisher kommen dort überwiegend pdf-Rechnungen an.
Aber woran kann man erkennen, ob ab dem 01.01.25 der Lieferant auch tatsächlich eine E-Rechnung verschickt?
Bei unseren Testdokumenten kann ich tatsächlich auch nicht erkennen.
Die Frage ist insofern relevant, da es sich um Mandanten handelt, deren Lieferanten per Lastschrift abbuchen.
Die Rechnung muss also nicht mehr "angefasst" werden zum bezahlen, sondern wird an DUO weitergeleitet.
Danke für Input
Guten Morgen,
da gibt es mehrere Möglichkeiten:
Die X-Rechnung habe ich hier bewusst nicht erwähnt, da man diese sofort erkennen kann.
@marcow schrieb:Gute Tag,
in den letzten Tagen wurde schon mehrfach die Frage an uns herangetragen, wie man eine E-Rechnung erkennen kann, die im Rechnungseingang-Postfach landet.
Das Postfach existiert bei den Mandanten schon, bisher kommen dort überwiegend pdf-Rechnungen an.
Aber woran kann man erkennen, ob ab dem 01.01.25 der Lieferant auch tatsächlich eine E-Rechnung verschickt?
Bei unseren Testdokumenten kann ich tatsächlich auch nicht erkennen.
Die Frage ist insofern relevant, da es sich um Mandanten handelt, deren Lieferanten per Lastschrift abbuchen.
Die Rechnung muss also nicht mehr "angefasst" werden zum bezahlen, sondern wird an DUO weitergeleitet.
Danke für Input
Ergänzend kann ich noch die Musterbelege von DATEV empfehlen, um diese den Mandanten und Kolleginnen Mandanten einfach mal zu zeigen.
Kann man auch wunderbar in Mustermandanten mit spielen und ggf. bei Veranstaltungen präsentieren.