Upps, wie dumm von mir. Na klar.
Ich sollte nur im wachen Zustand komplexe Threads lesen und beantworten. 🙂
Danke für den Hinweis.
Ich hatte bisher mit dem Thema OSS kaum zu tun, dachte aber, dass OSS ausschließlich bei B2C zum tragen kommt. Insofern finde ich die Rechnung in der Form auch irritierend.
Steht denn auf der Rechnung auch eine USt-Id des Leistungsempfängers?
Falls keine drauf steht: Ist es bei einem Businesskonto evt. möglich, bei einer Bestellung irgendwo einen Haken "Bestellung erfolgt nicht als Unternehmer" zu setzen? Denn grundsätzlich würde ich auch erstmal davon ausgehen, dass Amazon eine korrekte Rechnung stellt.
Habe jetzt nochmal oberflächlich zum OSS nachgelesen. Dabei hat sich bestätigt, dass OSS bei B2B niemals greifen kann, sondern nur bei B2C.
Ich vermute daher, dass Ihr Mandant, trotz Amazon-Business-Konto, von Amazon als Privatperson behandelt wurde. Die Ursache dafür wäre zu suchen.
Dementsprechend denke ich, dass die Vorsteuer streng genommen nicht beansprucht werden dürfte.
@Brutus schrieb:
Ich vermute daher, dass Ihr Mandant, trotz Amazon-Business-Konto, von Amazon als Privatperson behandelt wurde. Die Ursache dafür wäre zu suchen.
Nur das Business-Konto reicht nicht, dass Amazon einen als Unternehmer einstuft. Hierfür ist auch die Hinterlegung der USt-ID-Nummer erforderlich.
@Uwe_Lutz schrieb:
@Brutus schrieb:
Ich vermute daher, dass Ihr Mandant, trotz Amazon-Business-Konto, von Amazon als Privatperson behandelt wurde. Die Ursache dafür wäre zu suchen.
Nur das Business-Konto reicht nicht, dass Amazon einen als Unternehmer einstuft. Hierfür ist auch die Hinterlegung der USt-ID-Nummer erforderlich.
Aah, ich hatte aus dem "DE" Teil auf der Rechnung geschlussfolgert, dass eine UStID hinterlegt wurde (und dies auch so kommentiert), bei näherer Betrachtung sind es wohl nur die ersten Buchstaben von DEutschland?!
Dann wird es logisch: Ohne UStID gibt es keinen IG-Erwerb, diese ist Tatbestandsvoraussetzung für den Verkäufer. Damit darf aus der Rechnung keine Vorsteuer gezogen werden, es ist aber trotzdem ein IG-Erwerb zu erklären, als Käufer ist die UStID keine Voraussetzung.
@rahagena schrieb:
Nur das Business-Konto reicht nicht, dass Amazon einen als Unternehmer einstuft. Hierfür ist auch die Hinterlegung der USt-ID-Nummer erforderlich.
Aah, ich hatte aus dem "DE" Teil auf der Rechnung geschlussfolgert, dass eine UStID hinterlegt wurde (und dies auch so kommentiert), bei näherer Betrachtung sind es wohl nur die ersten Buchstaben von DEutschland?!
korrekt
Bei Amazon-Rechnungen ohne USt-ID steht das DE immer mit drin.
Dann wird es logisch: Ohne UStID gibt es keinen IG-Erwerb, diese ist Tatbestandsvoraussetzung für den Verkäufer. Damit darf aus der Rechnung keine Vorsteuer gezogen werden, es ist aber trotzdem ein IG-Erwerb zu erklären, als Käufer ist die UStID keine Voraussetzung.
Und ganz korrekterweise muss der Netto-Betrag als IG-Erwerb gebucht werden und die ausgewiesene Vorsteuer auf nicht abzugsfähige Vorsteuer.
Danke für die Erläuterungen!
War mein Gefühl doch ganz gut. 🙂
ich buche Amazon Rechnungen Mit Luxemburg USt mit Vorsteuer
weil die Ware ist in Deutschland in Rechnungnummer Stetht
Bei spiel
invoice nummer Deutschland Verkäufer ein Firma oder Preson ==== DS-ASE-INV-DE-2024-44539642
Dass der Ware wegen DE war in Deutschland
Beispiel
invoice nummer Luxemburg ===== LU4K2T8ZAEUI
die Ware in auch in Deuschland aber Eigentümer ist Amazon Direkt war
Beide Umst Luxamburg
aber beide Oben Rechnung Zeigt die Ware in Lager Deutschland War?
So kann ich Als Vorsteuer Buchen Buchen ????????
ich Verkaufe Nach die Ware für die Kunde
ist das korreckt
@iZAD schrieb:ich buche Amazon Rechnungen Mit Luxemburg USt mit Vorsteuer
weil die Ware ist in Deutschland in Rechnungnummer Stetht
Bei spiel
invoice nummer Deutschland Verkäufer ein Firma oder Preson ==== DS-ASE-INV-DE-2024-44539642
Dass der Ware wegen DE war in Deutschland
Beispiel
invoice nummer Luxemburg ===== LU4K2T8ZAEUI
die Ware in auch in Deuschland aber Eigentümer ist Amazon Direkt war
Beide Umst Luxamburg
aber beide Oben Rechnung Zeigt die Ware in Lager Deutschland War?
So kann ich Als Vorsteuer Buchen Buchen ????????
ich Verkaufe Nach die Ware für die Kunde
Ganz unten links auf der Rechnung gibt es einen Bereich mit grauer Schrift, dort steht, wo die Ware herkam.
Grundsätzlich lässt sich das Problem leicht verhindern, indem im Internet IMMER die USt-ID Nummer angegeben wird. Hierzu einen Account bei Amazon Business einrichten, alles andere ist Zufall.
das Meist du ?
ich habe beide Amazon Business und auch Amazon Gelb
ich habe am März einen außen Prüfungsanforderung mit Finanzamt
So ich nutze beide Amazon bei Business habe ich keine Problem aber Gelbe amazon
wie kann Ich Finanzamt Überzügen wegen die Rechnungen ?meine Versteuerung bei gelbe Amazon sind Hoch.
Für die gekauften Sachen geht nur noch Prinzip Hoffnung, vielleicht fällt es dem Prüfer nicht auf, künftig alles über Amazon blau mit UStID machen.
Hallo liebe Blog Leser und Teilnehmer,
eine spannende Frage. Zumal, ist schon mal jemandem aufgefallen, daß Amazon 19% Umsatzsteuer mit einer LU Nummer abrechnet, obwohl in Luxemburg doch ein ganz anderer Steuersatz gilt?
2023-16% und
2024-17%
Also können die angerechneten 19% ja keinesfalls in LU korrekt sein.
MfG,
Anselm Fabig
Ja, iZAD in Nachricht 69 von 73.
Ist richtig, wenn Amazon den Fall mangels USt-ID für einen OSS-Fall hält. Dann ist 19 % deutsche USt zu erklären, ist jedoch nicht als Vorsteuer abzugsfähig.
Das Thema ist mir zuletzt auch auf die Füße gefallen. Und danke für die die hilfreichen Infos!
Eine Frage noch:
Angenommen man hat als Käufer nun genau so einen Fall und darf die Vorsteuer nicht ziehen.
Wie muss es dann richtig gebucht werden?
Der Brutto-Betrag (mit den 19 %, die man letztlich verliert) als 13b Fremdleistungen oder einfach nur als Ausgabe ohne Steuer?
In meinem Fall geht es auch um Amazon Luxemburg und ein paar E-Books. Business-Konto ist nun erstellt, aber speziell bei Amazon Kindle werden die Rechnungen dennoch (manchmal) mit Umsatzsteuer ausgestellt.
Viele Grüße!
Nettobetrag mit Steuerschlüssel oder auf Automatikkonto buchen.
n. abz. VoSt auf sonstige Aufwendungen oder unregelmäßige Aufwendungen
Aus einem Seminar -Steuerseminare Graf- vor wenigen Tagen