Hallo Kollegen, ich fürchte es wird fachliche Probleme mit der Grundsteuerreform geben. Ich bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege. In Hessen wird jeder qm Wohnfläche und Nutzungsfläche gleich bewertet. Egal ob in Kassel in der Königsstraße oder in einem abgelegenen Dorf auf dem Land. Zwischen den Gemeinden kann es unterschiedliche Hebesätze geben, aber nicht in Städten wie Kassel oder Frankfurt. Wie ermitteln die Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte? In den wenigsten Kaufverträgen wird der Preis für Grund und Boden angegeben. Die können doch auch nur schätzen. Und der Wert im Kaufvertrag wird vom Finanzamt auch noch angezweifelt. Die Bereiche für die die Bodenrichtwerte sind viel zu grob. Individuelle Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt, wie konkret ein Grundstück mit Abhang im ehemaligen Bergbaugebiet. Die Bewertungsstelle sagt, das wäre im Bodenrichtwert berücksichtigt. Wie wird der durchschnittliche Bodenrichtwert berechnet? Über statistische Methoden muss ich hier nichts sagen. Es wird viele Einsprüche geben. Mit Antrag auf Adv. Die Finanzverwaltung macht es sich zu einfach. Und wir haben den Ärger und die Arbeit. MfG W. Kördel
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