abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

E-Rechnung

7
letzte Antwort am 06.12.2023 08:54:40 von metalposaunist
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
wkoerdel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
2126 Mal angesehen

Verschicken von E-Rechnungen wird mit Eigenorganisation gehen. Wie kann ich aber E-Rechnungen empfangen?
Muss ich mich selbst als Mandant bei Unternehmen online anmelden?
Wer ist Unternehmer in Sinne von E-Rechnungen? Vermieter mit ust-freien Wohnungseinnahmen?
alle mit USt-freien Einnahmen wie Ärzte? Kleinunternehmer?
Was ist mit Gutschriften? Es gibt noch PV-Anlagen mit Option zur USt bis 31.12.2026

durchschnittsbenutzer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 8
2058 Mal angesehen

Wie kann ich aber E-Rechnungen empfangen?

Wurde die E-Rechnung als PDF-Datei (ZUGFeRD-Spezifikation) erstellt und als Anhang einer E-Mail versandt, so benötige ich als Empänger nur ein E-Mail-Programm. Werden die E-Rechnungen vom leistenden Unternehmen in einem Portal zum Download zur Verfügung gestellt (wie es z. B. Internet-/Telekommunikationsanbieter öfters tun),

so muss die E-Rechnung nur heruntergeladen und auf dem PC gespeichert werden.

 

Darüber hinaus muss die weitere Entwicklung in diesem Bereich abgewartet werden. Der Wortlaut "in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt" im Gesetzestext ist sehr allgemein gehalten. Theoretisch wäre also ein reiner Datenaustausch zwischen Portalen/Programmen/Schnittstellen möglich.

 

 

 

Muss ich mich selbst als Mandant bei Unternehmen online anmelden?

Nein. In DATEV Unternehmen online werden die bereits empfangenen E-Rechnungen gespeichert und dem Steuerberater zur weiteren Bearbeitung bereitgestellt.

 

 

 

Wer ist Unternehmer in Sinne von E-Rechnungen?

Die Definition des Unternehmers im §2 UStG behält weiterhin ihre Gültigkeit. Einen separaten Unternehmer nur in Sinne von E-Rechnungen gibt also nicht.

 

 

 

Vermieter mit ust-freien Wohnungseinnahmen?
Alle mit USt-freien Einnahmen wie Ärzte? Kleinunternehmer?

Es gibt Ausnahmen von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen (z. B. an Privatpersonen oder für ust-freie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG).

 

Auch wenn Vermieter und Ärzte in diesen Fällen keine E-Rechnungen ausstellen, so sind sie trotzdem Unternehmer und müssen in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen. Bei Vermietung mit Option zur Umsatzsteuer und Vermietung von Garagen/Stellplätzen kann die Sache mit E-Rechnungen dann wieder anderes aussehen.

 

Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen ausstellen und empfangen können.

 

 

 

Was ist mit Gutschriften? Es gibt noch PV-Anlagen mit Option zur USt bis 31.12.2026

Gutschriften müssen auch als E-Rechnung ausgestellt werden. Betreiber von PV-Anlagen mit Option zur USt sind Unternehmer und müssen in der Lage sein E-Rechnungen empfangen zu können. Darüber hinaus soll es noch verschiedene Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 geben.

 

guenther
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 8
2046 Mal angesehen

Ich würde hier für Details erst mal das endgültige Gesetz abwarten, dann kommt zu 100% ein BMF-Schreiben, in dem aber einige offene Fragen bleiben werden 🙂

mfg Thomas Günther
0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 8
1922 Mal angesehen

Ein Vorgeschmack, was uns in 2025 und später ereilen wird: 

 

metalposaunist_0-1701685604274.png

Hat man in diesem neuen Gesetz auch andere Folgegesetze auf dem Schirm? Wo auch noch Fristen drin stehen, die man erweitern müsste, wenn die Systeme mal streiken? Oder merkt man's erst 2025, was das alles für ein Rattenschwanz bedeutet? 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
chrisocki
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 8
1911 Mal angesehen

@metalposaunist  schrieb:

Ein Vorgeschmack, was uns in 2025 und später ereilen wird: 

 

metalposaunist_0-1701685604274.png

Hat man in diesem neuen Gesetz auch andere Folgegesetze auf dem Schirm? Wo auch noch Fristen drin stehen, die man erweitern müsste, wenn die Systeme mal streiken? Oder merkt man's erst 2025, was das alles für ein Rattenschwanz bedeutet? 


Ruhig Brauner... 2025 ist jetzt nicht ein "Schalterjahr" im IT-Sinne 0 und 1... 

 

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/elektronische-rechnung-wird-pflicht-e-rechnung-im-ueberblick_168_605558.html#:~:text=Ab%20wann%20gilt%20die%20Verpflichtung,Jahre%202025%20bis%202027%20vorgesehen. 

 

 

chrisocki_0-1701685995028.png

 

In dem Artikel geht es dann bis 2028... 

 

Und ob es dann tatsächlich so warm gegessen wird, wir werden sehen... Aber wohl dem, der sich vorbereitet und damit beschäftigt... 

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

0 Kudos
wkoerdel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 8
1813 Mal angesehen

Vielleicht ist die Finanzverwaltung selber Unternehmer. Mit Einnahmen aus der Untervermietung an andere Behörden. Oder mit Einnahmen aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.
Auf jeden Fall sind viele Abgeordnete Unternehmer mit Einnahmen aus Wohnungsvermietung.
Vielleicht sogar der Finanzminister selber oder seine Fraau

rschoepe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 7 von 8
1764 Mal angesehen

@metalposaunist  schrieb:

Hat man in diesem neuen Gesetz auch andere Folgegesetze auf dem Schirm?


Hattest du bei irgendeinem Gesetz der letzten Jahre das Gefühl, dass man sich über mögliche Folgen im Zusammenspiel mit anderen Gesetzen oder auch nur die Verfassungsmäßigkeit Gedanken gemacht hat?

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 8 von 8
1752 Mal angesehen

@rschoepe, eine rhetorische Frage auf eine rhetorische Frage schreiben? Ist das denn erlaubt? §§§ 🤔

 

Darf er das?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
7
letzte Antwort am 06.12.2023 08:54:40 von metalposaunist
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage