Hallo Kollegen,
ein Mandant hat P+R Container gekauft.
Die Finanzverwaltung geht von Einkünften aus Leistung nach § 22 EStG aus. Ohne Verlustverrechnung.
Obwohl es einschlägige BFH Urteile gibt, dass es sich bei der Vermietung von Containern um gewerblich Einkünfte handelt.
Kennt jemand anhängige Verfahren speziell zu P+R?
Vielen Dank
Werner Kördel
Ich habe auch zwei Fälle mit P&R Containern. Erklärt habe ich die Container als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Jedoch weichen die Bescheide von meiner Erklärung ab, genauso wie bei Ihnen als sonstige Einkünfte und Verlustvortrag. Jedoch stehen die Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung und in der Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass es noch offen ist, ob es sich um sonstige Einkünfte oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt.
Die Insolvenzverfahren der P&R Gesellschaften und die vermieteten Container, die es nie gab, macht die Sache nicht einfacher.
Ein Verfahren ist mir leider auch nicht bekannt.
Hier gibt es auch zwei entsprechende Mandanten. Mit einem konkreten Verfahren kann ich leider auch nicht dienen, hatte danach ebenfalls schon recht ausgiebig recherchiert.
Der eine Bescheid steht ebenfalls unter dem Vorbehalt der Nachprüfung aus den gleichen Gründen, der andere nicht.
Bei letzterem wurde einem Einspruch bisher nicht stattgegeben, mit der Berufung auf verschiedene Urteile, die u.a. keine nachhaltige Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr unterstellen.