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Grundsteuerreform

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letzte Antwort am 29.12.2021 13:36:46 von karlhörterer
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wkoerdel
Einsteiger
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Ich arbeite mit SmartIT.

Muss ich meine Daten auch in Basisdaten online sicher?

Gibt es dabei Probleme?

Kostet das was zusätzlich?

MfG W. Kördel

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 13
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Hallo Herr Kollege @wkoerdel ,

 

wenn ich den Datev Info Online Vortrag richtig verstanden habe, dann muss JEDER, der die Grundsteuer APP  vollumfänglich verwenden will, seine Mandantenstammdaten in Basisdaten Online speichern und damit der Datev kostenlos zur Verfügung stellen.

 

Ich gehe davon aus, dass Datev nicht noch zusätzlich  zu den vergleichsweise sehr hohen Grund-/ bzw. Nutzungskosten der APP dafür berechnet, dass sie die Daten unserer Mandanten verhökern können. 

 

 

 

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Got love for my home
But if we cry, is there anyone listening?

https://www.youtube.com/watch?v=Ajr18Yw5xdY

d_z_
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 13
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Im Video ist gegen Minute 32 die Rede davon, alle Mandanten nicht nur bei Datev sondern gleich bei Fino hochzuladen. Datensparsamkeit wird völlig überbewertet.

 

Ansonsten sollte sich jeder Berater dieses Video ansehen. Das lässt sehr interessante Rückschlüsse auf die Sichtweise der Datev zu. 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 13
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@d_z_ Ich hatte das Gefühl, dass sich die Datev den Reibach, den sie mit dem Verkauf der Daten betreffend mindestens 1/4 der Grundstücke in Deutschland machen kann, mit Fino teilen möchte. Da geht es richtig um viel Geld.

 

Wenn ich das zulasse, zerstört es nicht das Vertrauen, das mir meine langjährigen Mandanten entgegen bringen? 

 

Das Argument, dass ja keine personenbezogenen Daten, sondern Strukturdaten gehandelt werden, zieht für mich nicht. Je nachdem, wie groß die Grundgesamtheit in einer Auswertungskategorie ist, ist es sehr wohl möglich Rückschlüsse auf einzelne Mandanten zuziehen.  Ich empfehle mal die Branchenauswertungen im Rahmen der Fibu etwas genauer anzusehen und mal ein paar Selektionsspielchen zu machen. Das öffnet die Augen!

 

Bin ich, wenn ich jetzt nicht aufstehe, noch besser als Zuckerberg & Co? 

Kann ich, darf ich das als Steuerberater überhaupt zulassen?

 

Ich hoffe und bete, dass der Gesetzgeber, die Kammern und Verbände gegen den Irrsinn vorgehen und dem einen Riegel vorschieben.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Lucas_Cornelissen
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 13
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Hallo zusammen,

 

vielen Dank für Ihre Fragen rund um das Thema Basisdaten online im Kontext der Grundsteuerlösung.

 

Zunächst die Info, dass die Bereitstellung der Basisdaten online nichts kostet. Informationen können Sie unter folgendem Link finden (DATEV Basisdaten online). Auch wenn Sie Smart-IT nutzen, muss die Bereitstellung von Ihnen als Anwender angestoßen werden. Das sorgt jedoch weder für Probleme (auch nicht im Kontext Smart IT) oder für weitere Kosten.

 

Darüber hinaus besteht natürlich keine Verpflichtung die Basisdaten online bereitzustellen oder im Kontext der Grundsteuerlösung zu nutzen. Die Grundsteuerlösung ermöglicht es natürlich ebenso Mandanten manuell zu erfassen. Durch die Bereitstellung der Basisdaten online können Sie jedoch unkompliziert und schnell Ihre Mandanten in der Grundsteuerlösung nutzen. Genau wie andere Schnittstellen (bspw. Login mit DATEV) soll das die Integration und Nutzungsfreundlichkeit der Partnerlösung erhöhen. Dementsprechend werden dafür auch keine Kosten von Ihnen verlangt. Es wird DATEV-seitig lediglich die Möglichkeit geboten, dass Sie (als Anwender) sich in einem wachsenden Ökosystem keinem wiederkehrenden Mehraufwand gegenüberstehen sehen.

 

Um nochmal konkret auf die Aussage „Kann ich, darf ich das als Steuerberater überhaupt zulassen?“ einzugehen:

 

DATEV unterstützt ihre Mitglieder (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte als Berufsgeheimnisträger im Sinne des § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB) als genossenschaftlicher IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter.

 

Angehörigen des steuerberatenden Berufs können auch andere IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter rechtmäßig mit der Verarbeitung ihrer berufsrechtlich geschützten Daten beauftragen. Es liegt gemäß §§ 203 Abs. 3 Satz 2 StGB, 62a StBerG, 50a WPO, 43e BRAO kein berufsrechtswidriges oder gar strafbewehrtes Handeln vor, wenn Berufsträger Geheimnisse ihrer Mandanten ohne deren Einwilligung „gegenüber sonstigen Personen offenbaren, die an ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist“. Dies ist ausdrücklich auch im Berufsrecht geregelt, welches die Beauftragung eines „IT-Dienstleisters“ explizit erlaubt.

 

Die Mitwirkung unserer Partner an der Grundsteuerdeklaration unserer Mitglieder fällt in den Anwendungsbereich dieser Erlaubnisnormen. Allerdings bleiben die Berufsträger verpflichtet, ihren für die Grundsteuerzwecke eingesetzten IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter sorgfältig auszuwählen, vertraglich unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes zur Verschwiegenheit zu verpflichten und eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von Daten mit diesem zu schließen. Hierbei unterstützt DATEV ihre Mitglieder durch die Auswahl und Empfehlung geeigneter Kooperationslösungen auf dem DATEV-Marktplatz.

 

Ich hoffe Wir können Ihnen mit den Erläuterungen weiterhelfen!

 

Mit freundlichem Gruß

Lucas Cornelissen

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 6 von 13
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@Lucas_Cornelissen 

 

Jetzt bestätigen Sie mir bitte anhand der AGB oder eine rechtsverbindliche Auskunft des Vorstands der Datev, dass die Datev die Mandantendaten, die sie oder der Kooperationspartner im Rahmen der Grundsteuerreform durch die empfohlene APP erhalten,

weder selbst noch durch einen Dritten in irgend einer Form, d.h. weder anonymisiert, aggregiert, geschüttelt, gerührt oder mit Olive an Dritte außerhalb der Genossenschaft weitergibt, veräußert oder in sonst irgend einer Art zur Verfügung stellt.

 

Mit anderen Worten, dass mit den Daten unserer Mandanten in keiner Weise  gehandelt wird.

 

Unsere Mandanten müssen darauf vertrauen können, dass sie zuverlässig und vertrauensvoll mit Ihrem Steuerberater zusammen arbeiten und nicht mit Mark Zuckerberg.

Ich möchte nicht in meinem Steuerberatungsvertrag eine Klausel einbringen müssen, dass die Mandanten, wenn sie mich beauftragen,  das Recht an ihren Daten an die Datev abtreten. 

 

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andreasgiebel
Einsteiger
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@Gelöschter Nutzer 

 

So wie ich das verstanden habe, muss mit dem Anbieter der Grundsteuerlösung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen werden. Dies ergibt sich zwingend auch aus der DSGVO. Diese Vereinbarung ist ein Vertrag der selbstverständlich bindend ist. In der Vereinbarung sollte was auch selbstverständlich ist, eine Weitergabe der Daten an Dritte ausgeschlossen sein. Mehr Sicherheit kann es nur geben, wenn jeder Steuerberater seine eigene Lösung zur Hauptfeststellung entwickelt, oder sich eine Software anschafft, die zu 100 % auf eigenen Servern läuft. So etwas gibt es tatsächlich bereits von OptiTax.

 

Ansonsten bleibt mir nur (wie immer) zu sagen, das ich sehr froh bin, das sich Unternehmen wie Taxy.io oder Fino Gedanken gemacht haben, wie uns Kanzleien und auch den Mandanten durch die Hauptfeststellung 2022 geholfen werden kann. Wir können hier nur tätig werden, wenn wir die benötigen Daten vom Mandanten bekommen. Wenn es dem Mandanten sehr einfach gemacht wird uns diese Daten auch zukommen zu lassen, ist doch allen geholfen.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 8 von 13
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"sollte was auch selbstverständlich ist, eine Weitergabe der Daten an Dritte ausgeschlossen sein. "

 

Damit ist aber die Weitergabe von Strukturdaten nicht ausgeschlossen. Darum geht es mir. 

Ich möchte SCHRIFTLICH eine Zusage, dass mit Mandantendaten in KEINER Form gehandelt werden wird.

 

@andreasgiebel  Es ist nicht böse gemeint. Aber sind Sie wirklich so naiv, dass Sie glauben, dass die Datev die Cloud und die Sammlung der Mandantendaten nur deshalb einrichtet, weil Sie den Steuerberatern und Mandanten etwas Gutes tun will?

Wir bräuchten,  um zu arbeiten, keine Cloudlösung, mit der wir die Datenhoheit über unsere Mandantendaten an die Datev abgeben. Das Ganze macht nur dann Sinn und ist nur dann wirtschaftlich zu rechnen, wenn die Daten "genutzt" a.k.a verkauft werden. Ein paar nette zusätzliche statistische Auswertungen zusätzlich für die Genossen rechtfertigen die Investitionen nicht. 

 

In diesem Fall hilt uns auch die DSGVO nicht. Dabei reden wir immer nur über personenbezogene Daten. Die Daten  von Unternehmen sind sowieso- Offenlegung usw. - wenig geschützt. 

 

Es geht hier um das grundlegende Vertrauen, das uns Mandanten entgegen bringen. Ich kenne von Mandanten die sexuelle Orientierung, bei denen es die eigenen Mütter nicht wissen. Mandantinnen haben zuerst mich angerufen und mir gesagt, dass sie schwanger sind, bevor sie es dem Kindsvater mitgeteilt haben.

 

Dieses Vertrauen ist die Grundlage unseres Berufs und darf auf keinen Fall auf dem Alter des  Mammon geopfert werden. 

Warum will uns die Datev nötigen /zwingen/überreden unsere Anwendungen und die Mandantendaten komplett nach Nürnberg zu verlagern? Unsere Arbeit wird dadurch nicht erleichtert. 

Es gibt schon ASP oder die SMART-IT. Wer hat einen zusätzlichen Nutzen davon, dass ALLES gebündelt in Nürnberg liegen soll?

 

Ein zusätzlicher Nutzen erschließt sich nur dann, wenn die Datensammlung über Privatpersonen und Unternehmen wirtschaftlich genutzt wird. Und zwar nicht von uns und unseren Mandanten, sondern von irgendwelchen Dritten. 

 

Das ist Zuckerberg pur. 

 

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Gelöschter Nutzer
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Noch einen kleinen - ganz persönlichen-  Nachtrag:

 

Ich verstehe - wirklich und wahrhaftig - nicht, warum die Kollegen still und leise  akzeptieren, dass die Datev die Grundfeste unseres Berufsstands unter dem Deckmantel der Modernisierung zerstört. 

 

Als könnte man nur Digitalisieren und Modernisieren indem die traditionelle Ethik und die Werte unseres Berufsstands mit Füßen getreten  werden.

 

Es ist ihnen doch klar, dass wir uns dabei selbst zerstören?

 

Ich habe statistisch vielleicht noch 4 , vielleicht 5 Jahre zu leben. In letzter Konsequenz werde ich vermutlich nicht mehr mit ansehen müssen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandant nicht mehr existiert und einem maschinellen Abwicklungsprozess gewichen ist. 

 

Ein Vertrauensverhältnis, das in der Fibu/Lohn/Deklaration missbraucht und zerstört wurde, das wird es dann aber auch in den neuen Geschäftsfeldern nicht mehr geben. Vertrauen, dass einmal systematisch zerstört wurde, ist sehr schwer, wenn nicht unmöglich wieder aufzubauen. 

 

Noch ist nicht alles verloren. Wir müssen diesen Weg nicht alternativlos gehen. Auch wenn uns das die Datev glauben machen will. 

 

 

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deusex
Experte
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Sehr geehrter Herr/Frau ZhiQing,

 

bei allem nötigen Respekt, aber beim Lesen Ihrer Beiträge drängt sich mir immer mehr das Gefühl auf, dass sie mehr Negatives in Sachverhalte hineininterpretieren, als tatsächlich gegeben ist.

 

Gerade auch in Bezug auf den Umgang mit Daten und dem Datenschutz an sich, denn ich sehe hier in der Tat nicht das große Problem; auch empfand ich den anderen Beitrag mit dem Zensur-Vorwurf an die DATEV mindestens bedenklich.

 

Unser Berufsstand ist einer erhöhten und berechtigten Verschwiegenheitsverpflichtung unterworfen, welche sich auch auf beauftragte, datenverarbeitende Unternehmen und fachkundige Dritte erstreckt; diese wiederum sind und werden der Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Anzunehmen, DATEV betriebe jetzt einen Handel mit dem "Gold der Zukunft", erachte ich schon als ziemlich gewagt und wäre ein Vertrauens- und Imageverlust in nie dagewesener Reichweite. 

 

Wer heute weitgehendste Sicherheit über seine Daten behalten möchte, darf in keiner Weise an einem Datenverkehr teilnehmen, sondern seine Daten lokal "unter Verschluss halten", was jegliches Arbeiten mit ausgelagerten Online-Sicherungen, dem Rechenzentrum, ELSTER, VASt, OSS . . . untersagt und selbstredend wäre das Arbeiten mit sämtlichen Cloud-Anwendungen ausgeschlossen.

 

Sich über Basisdaten online i.V. mit der Grundsteuer zu echauffieren, widerspricht vollkommen meiner persönlichen Kanzleiphilosophie, denn ich gedenke, meine Kanzlei in die Zukunft zu führen, nicht zurück in die Vergangenheit.

 

Zuletzt bleibt die Frage offen, welchen alternativen Weg Sie beschreiten möchten, denn lediglich laufend gegen die "Geschäftspraktiken" der DATEV mit Unterstellungen zu arbeiten (Zensur/Datenhandel) wird Sie kaum voran bringen.

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deusex
Experte
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Hallo Herr Kördel,

 

es wäre sicherlich sinnvoll, zum Thema EINEN Beitrag zu eröffnen. So könnte man (weitere) Fragen und Antworten kanalisieren, strukturieren und eine roten Faden durchs Thema stricken.

 

@Gelöschter Nutzer : Möglicherweise wäre ein eigener Beitrag zu Verschwörungen wie Datenhandel und Zensur unter "Sonstiges" ganz sinnvoll und man könnte dies dort konzentrieren.

 

@Lucas_Cornelissen Vielleicht könnte die Moderation ja einen Beitrag schließen (ggf. vorzugsweise diesen), um sich im anderen wieder dem Kernthema widmen zu können, denn ich denke, das Thema ist von weitreichendem Interesse.

 

 

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jjunker
Experte
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@Lucas_Cornelissen Zunächst die Info, dass die Bereitstellung der Basisdaten online nichts kostet.

Facebook likes kosten auch nichts und bringen dem Konzern trotzdem Milliarden ein.

 

Ich weiß aus dem Kontext gerissen und daher unsauber zitiert. Ich möchte nur fragen ob Sie die Sichtweise des Berufstandes nachvollziehen können? --> Datensparsamkeit.

 

Zumal die Basisdaten online ja auch Daten beinhaltet die nicht für die Grundsteuer gebraucht werden. Wir haben das meiste eh schon im RZ liegen. Daher habe ich da persönlich nur kleine Schmerzen mit. Jetzt treten Dritte in Erscheinung. In diesem Fall Fino... in einem anderen Fall ggf. jemand den man persönlich weniger vertraut und/oder nicht als vertrauenswürdig ansieht.

 

Bis jetzt war es immer Berufsträger / Genossenschaft vom Berufsträger  nun + Dritte.

 

Da kommen bezüglich der Dritten Vorbehalte auf.

 

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
karlhörterer
Aufsteiger
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Hallo ZhiQing,

 

Ihr Beitrag ist extrem negativ und zielt meiner Meinung nach eher darauf ab, sich immer und immer aufs Neue über DATEV zu beschweren, wohl wissend, dass es hierfür regelmäßig ein paar Schulterklopfer geben wird. Die Sendpausler - die ein wichtiger Teil dieser Community sind und von dem, was sie vorbringen auch wirklich Bescheid wissen - haben sich zu Recht über diverse Dinge beschwert und dies mit konstruktiver Kritik untermauert.  Ein solch konstruktives Vorgehen vermisse ich in Ihrem Beitrag. Ich bin in solchen Zeiten extrem dankbar, DATEV als Partner an meine Seite zu wissen. Bei all den Fehlern, die in letzter Zeit passiert sind: DATEV ist und bleibt ein verlässlicher Partner (möge der Gegenwind für dieses Lob milde über mein mediales Haupt vorüberziehen, aber ich stehe zu dieser Aussage).

 

Gruß

Karl Hörterer

  

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letzte Antwort am 29.12.2021 13:36:46 von karlhörterer
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