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Energielieferung an Mieter ist laut FG ustpflichtig

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wkoerdel
Einsteiger
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Nachricht 1 von 1
103 Mal angesehen

Kollegen, das gibt Ärger bei Mandanten die z. B. wegen einer PV Anlage zur Regelbesteuerung optiert haben und Mieteinkünfte haben.

Ehepaare können unterschiedliche Gemeinschaften gründen.

Mfg Werner Kördel 

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