Liebe Community, das hat soweit alles funktioniert, aber jetzt habe ich ein neues Problem bei dieser Abrechnung. Ich habe in diesem Fall im Dez eine Nachberechnung für Nov gemacht. Leider war der Monat Dez schon ausbezahlt und so konnte die Differenz nicht von dem Auszahlungsbetrag Dez abgezogen werden. So habe ich die Nachberechnung im Dez wieder herausgenommen, für die Personalnummer eine Neuberechnung für den Dez gemacht und dieselbe Nachberechnung in dem Januar Monat eingetragen. Jetzt vergleiche ich die 1. NB, welche ich mit der Neuberechnung Dez rückgängig gemacht habe, mit der NB welche ich als Probeabrechnung mit der Januar Abrechnung angestoßen habe. Bei dieser 2. NB ist alles wie bei der 1. NB, abgesehen von den steuerrechtlichen Abzügen. Hier wird der Betrag der betrieblichen Altersvorsorge vom Steuerbrutto abgezogen und damit reduzieren sich die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Soli und somit die steuerrechtlichen Abzüge . Auf der 2. NB jedoch steht der Betrag der betriebl Altersvorsorge unter Steuerbr. FJ und so fehlt der Minusbetrag in den steuerrechtlichen Abzügen. Hier wird nichts von den steuerrechtlichen Abzügen abgezogen. 1. NB und 2. NB als Bilder anbei. Was muss ich anders machen, damit bei der 2. NB auch die steuerrechtlichen Abzüge reduziert werden wie in der 1. NB?
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