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Antrag auf Erstattung bei Arbeitgeberaufwendungen U1 - Lodas

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letzte Antwort am 06.06.2019 16:10:54 von Uwe_Lutz
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rewe
Einsteiger
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Liebe Community,

bei neu angelegten Mitarbeitern wird der "Antrag auf Erstattung bei Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit - U1" in Lodas nicht automatisch erstellt und auch nicht an die Krankenkasse übermittelt. Bei den anderen Mitarbeitern funktioniert es jedoch. Alle sind Stundenlohnempfänger.

Ich habe alle Angaben gemäß des Dokumentes 1021681 überprüft und gemerkt, dass bei den neu angelegten Mitarbeitern unter Personaldaten -> Sozialversicherung -> Allg. SV- Daten -> Umlage nicht "Umlage 1 und 2" sondern "Umlage 2" ausgewählt war. Ich habe es für alle Mitarbeiter in "Umlage 1 und 2" abgeändert.

Abgesehen davon konnte ich keine Unterschiede zwischen den neuen und alten Mitarbeitern feststellen. Die Lohnfortzahlung wird mit der gleichen Lohnart in der Erfassungstabelle erfasst und die Fehlzeiten für die Mitarbeiter werden unter Personaldaten -> Beschäftigung -> Fehlzeiten erfasst.

Jetzt meine Fragen:

  • Gibt es noch eine andere Einstellung mit der man steuert, dass dieser Antrag für diesen speziellen Mitarbeiter erstellt und an die Krankenkasse übermittelt wird, welche ich vielleicht übersehen haben könnte?
  • Gibt es eine Möglichkeit, dass ich die Anträge auf Erstattung für die vergangenen Monate anstoßen kann, so dass für die "neuen" Mitarbeiter die Anträge auch noch rückwirkend gestellt werden?

Für Hilfe wäre ich dankbar!

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

mit der rückwirkenden Änderung der Schlüsselung auf "Umlage 1 und 2" ab Eintrittsmonat sollten die Anträge automatisch nachträglich übermittelt werden.

Sie sollten dies im Rahmen einer Probeabrechnung prüfen. Sofern die Erstattungsanträge nicht erstellt werden, stoßen Sie bitte eine Nachberechnung mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 auf den Eintrittsmonat an.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

zunächst vielen Dank, Herr Lutz, für Ihren Beitrag.

Haben Sie für diese Mitarbeiter ein Fehlerprotokoll erhalten, in dem auf die Nichterstellung des AAG-Antrages hingewiesen wird?

Im Dokument 1001663 finden Sie Informationen, wie die Fehlzeit für neu eingestellte Arbeitnehmer zu erfassen ist, wenn diese während der ersten 4 Wochen nach Eintritt erkranken.

Beste Grüße aus Nürnberg

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rewe
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Leider haben wir keine Fehlermeldung bekommen, in welchem auf die Nichterstellung des AAG-Antrags hingewiesen wurde. Manche der Mitarbeiter arbeiten schon mehrere Monate bei uns und waren auch mehr als 4 Wochen nach Eintritt arbeitsunfähig. Dennoch wurde nie eine Fehlermeldung ausgegegen. Die Fehlzeit wurde jedoch gemäß der Anleitung erfasst.

Herzliche Grüße

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anjabusse
Aufsteiger
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Hallo,

da gibt es keine Fehlerprotokoll. Wenn nur U2 geschlüsselt ist, braucht es ja auch kein Fehlerprotokoll, es gibt ja von Programm-Seite her keinen Fehler...... kann man sehen wir man will.....

(Leider - wenn man nicht überwiegend Großmandate betreut) ist bei DATEV standartmäßig U2 in den Personalstammdaten drin, da kommt aber tatsächlich bei der Eingabe der PSD ein Hinweis, wenn man die Krankenkasse hinterlegt. Da muss man dann halt darauf achten, dass man das bei der Anlage umschlüsselt. Und vllt. beim ersten Krankheitsfall bei neune AN darauf achten, ob der Erstattungsantrag in den Auswertungen dabei ist. So mache ich das jedenfalls.

Viele Grüße,

A.Busse

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rewe
Einsteiger
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Danke für die Hilfe!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Wichtig vielleicht auch in diesem Zusammenhang:

  1. Die erste Abrechnung genau prüfen - dort ist der Umlageschlüssel auch mit aufgeführt. Dies kann im Rahmen einer Probeabrechnung auch bereits vor der Durchführung der Abrechnungen festgestellt und geändert werden.
  2. Die Liste der Umlagebeiträge (Auswertung 48) prüfen. Eigentlich müssten dort alle AN mit Umlage 1 und 2 geschlüsselt sein.

Bitte an die DATEV:

Wenn beim Mandanten grds. Umlagepflicht für die U1 besteht, müsste eigentlich ein Hinweis kommen, wenn bei "normalen" Arbeitnehmern nur U2 hinterlegt wird. Diese Besonderheit gilt ja nur bestimmte Personengruppen (z.B. 123). Oder welche Fälle lassen eine Schlüsselung nur der Umlage 2 bei PGr. 101 zu?

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 06.06.2019 16:10:54 von Uwe_Lutz
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