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kurzfristige Beschäftigung Schulentlassene/Studienbewerberin

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letzte Antwort am 02.10.2019 14:00:21 von fraua
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rewe
Einsteiger
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Liebe Community,

wir haben eine Mitarbeiterin, welche 2 Wochen bei uns arbeitet. Sie hat im Mai das Abitur gemacht und sich auf einen Studienplatz beworben.  Sie arbeitet in den 2 Wochen 71 Stunden, aber Mo-Do verdient sie 77,14 Euro/Tag. Freitags arbeitet sie weniger.

Wie stuft ihr diese Mitarbeiterin ein?

Ist es Arbeitnehmertyp 0

und Personengruppe 110 Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ?

Für den Arbeitnehmertyp 7 verdient sie Mo-Do zu viel, richtig?

Wir arbeiten mit Lodas.

Für eine Einschätzung wäre ich dankbar.

björn
Experte
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So würde ich das auch sehen. Mit 0 und Personengruppe 110 abrechnen.

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brooke
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Hallo,

AN-Typ 7 ist doch pauschalversteuert. Der AG möchte doch Geld sparen. Also 0 Ist korrekt und Personengruppe 110 auch.

Gruß

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t_r_
Allwissender
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Die Mitarbeiterin dürfte durchschnittlich maximal EUR 72,00 am Tag verdienen. Daher könnte es durchaus möglich sein, dass eine Pauschalierung möglich ist. Die pauschale Lohnsteuer dürften Sie auf den Arbeitnehmer abwälzen.

Ob allerdings, sie Beitrag 2, eine pauschale Besteuerung sinnvoll ist, müssen Sie beurteilen.

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fraua
Aufsteiger
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Hallo,

ich hätte jetzt auch einen Schüler, der hier kurzfristig in den Ferien gearbeitet hat.

Er hat 550,00 verdient.

Für den Arbeitgeber und Schüler wäre es dann doch am günstigsten, diese über seine Lstklasse anzumelden. Heisst dies, dass dann weder AG noch AN LSt zahlen (AG spart sich die 25 % Pauschalsteuer und Schüler muss -weil einzige Beschäftigung in diesem Jahr u Grundfreibetrag - ebenfalls keine Steuern zahlen). D.h. es fließt überhaupt keine LST?

Dann wäre noch meine Frage zur Elstam Anmeldung. Wären wir Hauptarbeitgeber oder NebenAG? "Pauschalsteuer berechnen:" bleibt das NEIN? und "Übernahme Pauschalsteuer durch AN" bleibt auch "Übernahme gem. MPD".

Wäre schön, wenn mir hier jemand noch die Fragen beantworten könnte.

Vielen Dank.

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brooke
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Hallo,

ja wäre am günstigsten. Also pauschale Lohnsteuer AG nein. Beim Arbeitnehmer kommt es immer drauf an, für welchen Zeitraum die 550,00 € verdient wurden. Auf den vollen Monat? Dann keine Lohnsteuer. Wenn in diesem Jahr kein Entgelt weiter geflossen ist, dann kann man die Lohnsteuer auch auf 0€ setzen. Das lasse ich mir aber bescheinigen. ELSTAM Hauptarbeitgeber. Er hat ja keinen anderen Job.

Fazit: keine Lohnsteuer für AG und AN

Ich hoffe, ich konnte helfen. Gruß

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fraua
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Hallo und vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

Ich kann die Aushilfe den vollen August anmelden für 550,00. Im Sept würde er evtl. auch nochmal drei Tage +a ca 6 Std.  aushelfen. Kann ich dann beide Monate mit Lst anmelden? Oder würde ihm dann im Sep Lohnsteuer abgezogen werden, weil Sie von vollem Monat schreiben? Hoffe, die Fragen sind nicht zu nervig, habe noch nie eine kurzfristige B. über lstkarte abgerechnet. Bisher haben wir immer 25 % versteuert. Was meinen Sie mit Lst auf 0 setzen? Wo kann ich das machen?

Vielen Dank noch einmal.

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brooke
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Guten Morgen,

Kurzfristigen Beschäftigung: Zeitgrenzen

Die maßgebliche Zeitgrenze für die kurzfristige Beschäftigung hängt vom Beschäftigungsumfang ab und ist wie folgt anzusetzen:

  • 3-Monats-Zeitraum: mindestens 5 Tage/Woche
  • 70 Arbeitstage: regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 5 Tagen

ja sie können.  Lohnsteuer auf null setzen ist nicht nötig, bei 550,00 € im vollen Monat. Man kann es unter Bewegungsdaten laufender Monat  Korrekturen eingegeben in Lodas. Ist nicht nervig. Im Gegenteil, auch mal ganz schön sein Fachwissen zu teilen.

Gruß

fraua
Aufsteiger
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Hallo,

ich habe jetzt den August abgerechnet, die Datev-Lohnart 202 verwendet und bekomme jetzt im Fehler-/Hinweisprotokoll die Mitteilung "Es wurde keine mindestlohnrelevante LA abgerechnet, prüfen Sie dies oder unterdrücken Sie die Mindestlohnprüfung.

Habe ich jetzt eine falsche LA verwendet? Die kurzfristige B. ist doch auch nach Mindestlohn abzurechnen. Wäre dies dann nicht automatisch bei der LA 202 hinterlegt?

Wenn ich dies jetzt manuell ändere, was genau soll ich eingeben? Mindestlohnprüfung nicht relevant, oder nach Betrag oder nach Betrag u Stunden?

Vllt. kann mir hier noch jemand Auskunft geben. Bin leider mit dem Anlegen neuer Lohnarten nicht so vertraut.

Vielen Dank noch einmal und viele Grüße

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björn
Experte
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Sie können in der Lohnart im Register "Sonstiges" ganz unten angeben, ob die Lohnart für den Mindestlohn relevant ist oder nicht.

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fraua
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Vielen Dank für die Antwort. Wo ich es eingeben, das hab ich gefunden.

Mir ist eben nur unklar, warum ob ich es eingeben MUSS und wenn ja, WAS genau ich eingeben muss/kann und warum das bei der LA 202 nicht schon automatisch eingestellt ist? Oder mache ich mir einfach zu viele Gedanken heute????

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björn
Experte
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Warum Sie das bei dieser Stammlohnart machen müssen kann Ihnen nur die DATEV beantworten.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

vielen Dank für Ihre Beteiligung.

Für kurzfristig Beschäftigte kann die Stammlohnart 200 verwendet werden. Diese ist als mindestlohnrelevant vorbelegt.

Die Stammlohnart 202 kann für alle Festbezugsbestandteile verwendet werden. Es lässt sich im Vorfeld nicht bestimmen, ob dieser mindestlohnrelevant ist.

Das Dokument lasse ich bezüglich der Stammlohnart anpassen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fraua
Aufsteiger
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Hallo liebe Community,

so, der September ist jetzt abgerechnet mit der kurzfr.B.

Jetzt bekomme ich die LST-Bescheinigung und sehe hier, dass bei Zeitle 28. ein Betrag von 82,50 € angesetzt wurde (Beiträge zur privaten KV..).

Habe dann panisch den Sozialvers.schlüssel kontrolliert, hier ist aber richtig die 0 hinterlegt bei KV, also kein Beitrag  (private KV oder freiw.KV als Selbstzahler).

Was bedeutet dass für uns als AG?

Zahlen wir jetzt diese 82,50 €, in welcher Auswertung finde ich diesen Betrag?

Vllt. kann mir dies hier jemand kurz erklären?

Vielen Dank. 

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sue
Fortgeschrittener
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Hallo liebe Community,

so, der September ist jetzt abgerechnet mit der kurzfr.B.

Jetzt bekomme ich die LST-Bescheinigung und sehe hier, dass bei Zeitle 28. ein Betrag von 82,50 € angesetzt wurde (Beiträge zur privaten KV..).

Habe dann panisch den Sozialvers.schlüssel kontrolliert, hier ist aber richtig die 0 hinterlegt bei KV, also kein Beitrag (private KV oder freiw.KV als Selbstzahler).

Was bedeutet dass für uns als AG?

Zahlen wir jetzt diese 82,50 €, in welcher Auswertung finde ich diesen Betrag?

Vllt. kann mir dies hier jemand kurz erklären?

Vielen Dank.

Dabei handelt es sich nicht um tatsächlich gezahlte/abgeführte Beträge, sondern um die anteilige Mindestvorsorgepauschale, die der Lohnsteuerberechnung zu Grunde liegt.

Es ist also nichts passiert.

Viele Grüße

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fraua
Aufsteiger
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Vielen lieben Dank für die Hilfe! Wieder was gelernt

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letzte Antwort am 02.10.2019 14:00:21 von fraua
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