Wir haben Mandanten, die einmal Bilanzierer waren, auf EÜR umgestellt. Die Bilanzen wurden im Handels- und Steuerrecht mit IAB im Steuerrecht und z.B. beim PKW mit unterschiedlichen Abschreibungen ermittelt. Jetzt wird aus dem Bilanzierer eine Einnahme-Überschussrechnung. Das heißt, ich möchte nur noch mit dem steuerrechtlichen Teil arbeiten. Und jetzt fangen meine Probleme mit den beiden Bereichen an. 1. Der Handelsrechtliche Bereich ist der 1. Bereich und damit nicht löschbar Also haben wir es so eingestellt, dass wir den Rechnungswesenbestand immer mit dem steuerlichen Bestand öffnen. Den Handelsrechtlichen Bereich haben wir nicht abgestimmt, einfach als Schattenbereich mitlaufen lassen. 2. Mit der Umstellung auf Kontenzwecke, erhalten wir einen Kontenzweckfehler, wenn wir die Konten anbuchen, die nur die EÜR betreffen (z.B. 10 Tagesregel) Das haben wir lösen können, indem wir den Handelsrechtlichen Bereich als Freien Bereich ohne Überprüfung deklariert haben. 3. Die schönen Auswertungen ins Unternehmen online können nicht aus dem 2. Bereich erstellt werden. Also erhält der Mandant immer die falschen Abschreibungen aus dem Handelsrecht. Hier haben wir noch keine Lösung. Wie macht Ihr das mit den Bereichen in diesen Fällen? Gib es eine Musterlösung der DATEV, die ich nur nicht gefunden habe?
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