27.08.2020 12:00
Meine Mandanten erhalten von Ihren Warenlieferanten immer mal wieder Zugaben, die nicht bezahlt werden müssen. Für diese Waren erhalten die Mandanten dann eine Rechnung mit Summe null. Da dies einen Einfluss auf den Warenaufschlag hat, sollen diese Rechnungen als Bestandteil der Buchhaltung dokumentiert werden.
Derzeit behelfe ich mich damit, dass ich diese Rechnungen an eine Rechnung des gleichen Lieferanten mit Betrag hefte. Ob man dass bei eine BP noch nachvollziehen kann?
Ich würde mir wünschen, das Rechnungen auch mit Null Euro in UDO erfasst werden können und es in RWE dann auch einen Buchungssatz mit Null Euro geben kann. Klingt erst mal komisch, aber wie sagt der Mathematiker Null ist nicht gleich nichts.
30.08.2020 09:05
Ganz abgesehen von Rechnungen, die einfach nur in Summe Null ergeben, aber differenziert zu buchen wären.
23.11.2021 13:02
Das habe ich bereits vor Jahren bei DATEV angefragt. Schade, dass dies immer noch nicht funktioniert.
Wenn die Rechnung ganz fehlt, schlägt die Lückenanalyse an. - Geht nicht.
Wir helfen uns indem wir die Rechnung mit 0,01 € einzutragen.
Geht im Sinne der GOBD gar nicht.
23.11.2021 18:42
Bitte unbedingt umsetzen, da hier der Mandant ordentliche Rechnungen mit laufender Belegnummer zum Betrag Null vom Lieferanten erhält. Das sind Bestellungen zu Defekt- Ware mit Kulanz- Abzügen.
Bislang buche ich die Rechnung EUR 0,01 Kreditor / Kreditor und zerschieße mir damit meine UO- Lerndatei.
Beim Zahlungsavis sind diese NULL- Rechnungen natürlich mit aufgeführt.
Dann gibt es auch gerne Mahnungen, Duplikate, Seite 2, usw. also Dinge, die zur Sachverhaltsklärung rein informativ zum Betrag NULL beim Kreditor abgelegt werden möchten. Besser wäre natürlich ein nachträgliches Verknüpfen mit einer Buchung...
Mir ist bekannt, daß der Betrag NULL programmtechnisch nicht ganz trivial ist, aber bitte trotzdem die Umsetzung angehen..
23.11.2021 19:26
Benötige ich auch unbedingt, da kostenlose Ersatzlieferungen meines Mandanten mit € 0,00 fakturiert werden... z. B. für Garantie-Lieferungen.
Der Behelf mit € 0,01 mit gleichem Konto/Gegenkonto ist nicht so ideal und spiegelt ja den Sachverhalt eigentlich nicht 100 % korrekt dar.
VG M. Vogt
24.11.2021 11:48
Hallo in die Runde,
ich habe einen kleinen Tipp für Sie: Rechnungen mit 0,00 € Endbetrag können Sie in der Bearbeitungsform Erweitert über "Beleg aufteilen" erfassen. Erfassen Sie eine Aufteilung mit z.B. 100 € Rechnungsbetrag und 100 € als Rechnungskorrektur (im Minus) = 0,00 € Rechnungsbetrag.
Grüße
Nina Naßler
04.11.2022 16:23
@Nina_Naßler ich bin neu hier, lese aber schon zum zweiten Mal etwas von "erweiterter Bearbeitungsform". Kann ich auch als Mandat diese nutzen oder benötige ich Freigaben meines Steuerberaters?
Viele Grüße VS
07.11.2022 09:57
Hallo Justbql,
die Bearbeitungsform "Standard" oder "Erweitert" legen Sie mit Ihrem Steuerberater fest. Dieser kann Ihnen die Unterschiede erklären. Grundsätzlich ist ein Wechsel jederzeit möglich. Die Bearbeitungsform "Erweitert" ist in meinen Augen nur noch in zwei Falltypen sinnvoll. Wenn die Rechnungsbezahlung in Datev Unternehmen Online vom Mandanten ausgeführt wird oder zur Vorbelegung von Kostenstellen durch den Mandanten.
12.05.2023 09:11
Ja, das wäre sehr wichtig!
Wir erfassen unsere Belege in LEXOFFICE vor und exportieren Sie dann an Datev.
Die 0,00€ Rechnungen werden dabei einfach ignoriert.
Wir benötigen 0,00€ Rechnungen zum einen für kostenlose Mustersendungen, die über unseren Shop generiert werden, da wir da ja trotzdem den Bestand verändern.
Zum anderen gibt es bei uns Vorproduktionen mit Teilabrufen. Hier erzeugen wir eine Abschlagsrechnung, die ein Guthaben auf dem Kundenkonto bedeutet und dann kann es bei Teilabrufen sein, dass die Teilrechnung 0,00€ aufweist. Diese Rechnungen müssen wir stets manuell aus Lexoffice downloaden und manuell übermitteln. Sehr unbefriedigend!
12.05.2023 09:18
Danke @ahoyerdankebox 👍! Exakt das wollte ich bei der Idea gerade auch schreiben. Wir haben aber Mandanten mit MOCO. Auch da klappt das nicht, weil die XML Schnittstelle, auf der auch die Rechnungsdatenservices (RDS, BDS) basieren, Betrag 0 nicht zulassen.
Somit war ich wieder im Support innerhalb der Kanzlei; wir müssen im MOCO des Mandanten was ändern und dem Mandanten sagen: don't do it klappt so gut wie - Ihr wisst schon.
So macht Digitalisierung ganz viel Spaß 😂. Früher auf Papier hätte man da keinen Handstand machen müssen. Heute muss man im System manuell nacharbeiten. Klasse!
15.05.2023 09:44
Bäm! Eine 0er Rechnung von unserem Solution Partner:
Wir nutzen flowwer als Belegfreigabetool und kontieren dort soweit möglich schon alles vor, weil auch die OCR 100x besser und intuitiver ist. Dann wird der RDS 1.0 bei der Übergabe also auch wieder meckern? Und dann? Manuell den Beleg aus flowwer herunterladen, dort löschen und in DUO manuell hochladen?
I like. ABM. Schrecklich 😫.