Wir haben Mandanten, die einmal Bilanzierer waren, auf EÜR umgestellt.
Die Bilanzen wurden im Handels- und Steuerrecht mit IAB im Steuerrecht und z.B. beim PKW mit unterschiedlichen Abschreibungen ermittelt.
Jetzt wird aus dem Bilanzierer eine Einnahme-Überschussrechnung. Das heißt, ich möchte nur noch mit dem steuerrechtlichen Teil arbeiten.
Und jetzt fangen meine Probleme mit den beiden Bereichen an.
1. Der Handelsrechtliche Bereich ist der 1. Bereich und damit nicht löschbar
Also haben wir es so eingestellt, dass wir den Rechnungswesenbestand immer mit dem steuerlichen Bestand öffnen. Den Handelsrechtlichen Bereich haben wir nicht abgestimmt, einfach als Schattenbereich mitlaufen lassen.
2. Mit der Umstellung auf Kontenzwecke, erhalten wir einen Kontenzweckfehler, wenn wir die Konten anbuchen, die nur die EÜR betreffen (z.B. 10 Tagesregel)
Das haben wir lösen können, indem wir den Handelsrechtlichen Bereich als Freien Bereich ohne Überprüfung deklariert haben.
3. Die schönen Auswertungen ins Unternehmen online können nicht aus dem 2. Bereich erstellt werden. Also erhält der Mandant immer die falschen Abschreibungen aus dem Handelsrecht.
Hier haben wir noch keine Lösung.
Wie macht Ihr das mit den Bereichen in diesen Fällen? Gib es eine Musterlösung der DATEV, die ich nur nicht gefunden habe?
Hallo @petrareichenbach,
eine Musterlösung gibt es in Ihrem Falle nicht.
Da es mehrere Möglichkeiten gibt (je nach Konstellation), wenden Sie sich bitte per Servicekontakt an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Service.
Es wäre durchaus auch für die Community sehr interessant, wie sich das "Bereichs-Handling" so gibt, denn mich ärgert es auch immer, wenn Bereiche nicht mehr benötigt werden und wie Ballast mitgeschleppt werden.
Diese generieren Fehlermeldungen, die zwar zumeist wenig relevant, aber einfach störend sind, wenn Hinweise und Fehler abgearbeitet sein sollen.
Jedenfalls konnte die DATEV bei uns auch mal eine ganze Batterie Bereiche entfernen, die eine Mitarbeiterin im "Bereiche-Fieberwahn" anlegte; da war ich dann auch schon dankbar.
Hier sollte man aber selbst irgendwie ein wenig mehr selbst machen können, gestehe aber, dass die Bereichsverwaltung nicht zu meinen Steckenpferden gehört.
Irgendwie drollig, einen Link zur Hilfe, wie man einen Servicekontakt anlegt und ich dachte im ersten Moment, da gings direkt in den SK…
Bei den Bereichen handelt es sich wirklich um einen sensiblen Bereich 🙂
Schade, dass man diesen rechtemäßig nicht sperren kann. Wieviel Kreativität einige Mitarbeiter entwickeln können, wenn sie sich hier austoben, kann man sich nicht vorstellen.
"Ich habe es doch nur gemeint . . . ", ist ein "gutgemeinter" Satz, der meist auf ein schlimmes Ereignis folgt, denn wir wissen, die schlimmsten Geschehnisse entstanden aus den hehrsten Absichten.
Es wäre ja nicht so gewesen, dass das Anlegen anderer Bereich strikt untersagt wäre, aber wenn mal jemand "etwas gut meint" . . .
Wie erwähnt, konnte die DATEV die Kuh vom Eis holen und das kostenlos ! Darf auch mal erwähnt werden.
Liebe DATEV,
das ein Mandant vom Bilanzierer zum Überschussrechner wird, scheint mir nicht äußerst außergewöhnlich zu sein. Vor ein paar Jahres hatten wir da Fälle, als die Finanzverwaltung bzw. Rechtsprechung zu der Auffassung kam, dass ein selbstständiger Bilanzierer unter Umständen sich auch der Soll-Versteuerung unterwerfen muss.
Vor allem aber, wie @deusex auch anmerkt sind diese überflüssigen Fehlermeldungen auch lästig und führen mit der Zeit dazu, dass Fehlermeldungen mehr und mehr generell ignoriert werden.
Ja aber…
ich hatte dazu auch bereits einen SK. Ergebnis: geht nicht.
Mich haben die Bereiche nicht gestört, lass die doch mitlaufen. Egal.
Denn Achtung: der Mandant kann ja auch mal wieder Bilanzierer werden. Und dann?
Mich hat viel mehr gestört, dass Rewe dann einen Wechsel zu Kontenzwecken nicht zulässt und damit die alten BWAn etc weiterlaufen.
Und das ist mal wieder so ein einfaches Thema, wo die studentische Hilfskraft in einer Woche die Umsetzung hätte, wenn sie nur die Programmiersprache von Rewe kennen würde.
Meiner Meinung nach wäre es am besten, wenn man Bereiche für einzelne Jahresbestände stilllegen oder auch wiederaufleben lassen könnte.
Bei der EÜR gibt es kein Handelsrecht, bei anderen Mandanten läuft der Unterschied zwischen Handels- und Steuerrecht aus, da werden überflüssige Bereiche nur eine unnötige Fehlerquelle.