Ich denke, das kommt auf die Arbeitgeber an, also inwieweit sie selbst die Daten abrufen möchten. Vermutlich würden ca. 90% unserer Mandanten die Möglichkeit nicht nutzen und uns als Lohnabrechner die Arbeit überlassen. Dem Arbeitgeber zusätzlich zur lohnabrechnenden Stelle, die Möglichkeit zu geben, die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei den Krankenkassen direkt abzufragen finde ich jetzt nicht so verkehrt. Auf die Umsetzung von DATEV kommt es halt an. z.B. die Möglichkeit der Bereitstellung der bereits abgerufenen und / zurück gemeldeten eAU-Daten an uns als Steuerberater, die Protokollierung etc.
... Mehr anzeigen