Hallo,
Wenn eine schwangere Mitarbeiterin im Krankengeldbezug ist, erhält sie dann trotzdem Mutterschutzlohn über den AG?
Was gebe ich in den Kalender ein? ML oder K6?
Wenn ja, welchen Zeitraum gibt man zur Berechnung des Mutterschutzlohnes ein? Die Zeit vor Krankengeldbezug?
Kann die MA trotz Krankengeldbezug (Krankheit hat nichts mit der Schwangerschaft zu tun) nun ein Beschäftigungsverbot erhalten?
Kann ich dies irgendwo nachlesen?
Ich hoffe mir kann jdm. meine vielen Fragen beantworten
Schon mal vielen Dank im voraus.
Moin,
während der Arbeitsunfähigkeit hat ein Beschäftigungsverbot keine Auswirkung. Die Mitarbeiterin erhält "normale" Entgeltfortzahlung (siehe Urteil des BAG, Dokument 0203225). Während dieser Zeit ist ggf. eine Erstattung über das U1-Verfahren möglich.
Nach Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhält die Mitarbeiterin bei fortdauernder Erkrankung dann Krankengeld von der Krankenkasse.
Wie Sie dies in Lohn und Gehalt erfassen, müsste Ihnen ggf. ein anderer Nutzer mitteilen - wir arbeiten mit LODAS.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
vielleicht hilft Ihnen der ein wenig Link weiter.
MfG
Cindy Funk