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Lodas Reisekosten ab 2019

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letzte Antwort am 06.03.2019 10:37:07 von Verena_Heinlein
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wolfram
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 22
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Hallo,

ab 2019 müssen die steuerfreien Reisekosten ja als Netto-Bezug auf der Lohnabrechnung dargestellt werden.

Hierfür ist der NBA 9979 vorgesehen..

Hierzu hätte ich 2 Fragen:

- Erfolgt dann durch diese NBA Lohnart der Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung ?

- Gibt es weiterhin eine Möglichkeit sowas wie eine Folgelohnart anzulegen, wenn die Reisekosten schon Bar bezahlt wurden, oder muss dies dann

  immer mit einem 2ten NBA erfasst und abgezogen werden ? 

Vielen Dank für Info !

Wolfram Wiesner

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 22
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Hallo Herr Wiesner,

für die Abrechnung von steuerfreien Reisekosten stehen Ihnen ab LODAS Version 10.8 neue NBA Lohnarten zur Verfügung, die auch auf der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend ausgewiesen werden.

Erfolgt die Auszahlung der Reisekosten in Bar, ist ein zusätzlicher Nettoabzug in gleicher Höhe für die Lohnabrechnung anzulegen. Es ist nicht möglich für einen Nettobezug einen Folgenettoabzug zu hinterlegen.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
constanze
Einsteiger
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Nachricht 3 von 22
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Liebe Frau Heinlein,

ich würde es gerne anmerken, dass man im Nettobereich keinen alternativen Lohnfaktor hinterlegen kann und somit die VMA nur noch als gesamte Summe ausweisbar ist und nicht mehr nach einzelnen Sätzen (12 EUR, 24 EUR, 34, EUR, 48 EUR usw. z.B.) Ist hier eine Änderung im Nettobereich geplant? Ich bekomme durch die neue Umsetzung der Entgeltbescheinigungsverordnung bei 66 AN ca. 2 bis 3 Seiten pro Abrechnung.... Das kann doch nicht der Sinn der Sache sein?

Liebe Grüße

Constanze

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 22
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Hallo Constanze,

vielen Dank für Ihre Anmerkung.

Es ist richtig, dass es bei Nettobezügen bzw. Nettoabzügen keinen abweichenden Lohnfaktor gibt. Hier ist keine Änderung geplant.

Es steht nur die Gesamtverbuchung zur Verfügung, wenn der Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung gewährleistet werden soll.

Freundliche Grüße

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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macapo
Beginner
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Hallo liebes DATEV Team,

an dieser Stelle kommt der KO durch eine kleine Gesetzesänderung?

Wir haben seit Jahren zwei verschiedene Bruttolohnarten verwendet zum Ausweis der Verpflegungsmehraufwendungen:
- 1x die gekürzten Beträge (mit Verpflegung)

- 1x die ungekürzten Beträge (ohne Verpflegung)

Wenn ich es richtig lese ... ist nun nicht mehr?

Dann wurden die Beträge bereits über die Reiskostenabrechnung ausbezahlt.
Wenn ich es richtig lese ... automatisch abziehen ist nun nicht mehr?

Das sind doch zwei wichtige Faktoren!
Das kann man doch nicht einfach so unter den Tisch fallen lassen.

Natürliche sehe ich wie die Netto-Bezüge/Netto-Abzüge aufgebaut sind.
Ich sehe auch das Novum und das Problem aber dennoch eine glückliche und zufriedenstellende Lösung sieht so nicht aus.

LG

Marcel

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 6 von 22
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Hallo Frau Frohmeyer,

im Programm Reisekosten gibt es in den Stammdaten ja aber die Möglichkeit die bereits ausgezahlten Beträge über eine Netto-Abzugsart abzuziehen, oder wie verstehe ich dort das zweite Eingabefeld?

VG

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
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mmhh
Einsteiger
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Nachricht 7 von 22
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Das heißt also das man jetzt mehr Arbeit hat, da man ja jetzt zwei Zeilen eingeben muss.

Einmal LA 9979 z,B. 120 € und dann manuell mit einer Netto-Abzugsart ./. 120 €, da die Spesen außerhalb der Gehaltsabrechnung gezahlt werden.

Das ist zum einen die doppelte Arbeit und zum anderen eine zusätzliche Fehlerquelle , da man vielleicht  bei der zweiten Zeile des Minus vergisst und dies gleich Auswirkung auf die Auszahlung hat.

Früher Plus Minus Null auf der Abrechnung ( Selbst wenn falsch eingegeben wurde ).

Jetzt wär gleich die komplette Abrechnung falsch.

Das kann nicht sein uns ist am Anwender vorbei programmiert.

Da muss eine Lösung her !

wolfram
Aufsteiger
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Ja so sehe ich dass auch!

Wir haben Mandanten (Speditionen mit vielen Reisekosten) die selbst Vorerfassen, dies haben wir in der Vergangenheit nur eingespielt und nicht mehr weiter kontrolliert aber jetzt ist die Gefahr viel Größer dass was falsch läuft..

Das ist auf jeden Fall ein Rückschritt...

t_r_
Allwissender
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Nachricht 9 von 22
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Der Problematik kann ich mich nur anschließen. Auch ich sehe das als zusätzliches Fehlerpotenzial.

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constanze
Einsteiger
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Nachricht 10 von 22
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Ich habe das jetzt über die Vorerfassungstabelle für Lodas als Notlösung geklärt. Hier kann man die beiden Netto-LA hinterlegen und ich gebe parallel den Bezug und den Nettoabzug als Minus ein. In der Tabelle kann ich auch gut erkennen, ob ich auf der einen Seite das Minus vergessen habe. Bei uns ist nur das Problem... Wir rechen die VMA als Tagessatz hab. Also 10 x 12 EUR; 1 x 34 EUR usw... Und der Nettobereich ist für uns in der Gesamtsumme absolut nicht gut gelöst. Und da frage ich mich wie Datev (als so großes Unternehmen) eine Entgeltverordnung von 2013 nach 5 Jahres so "bescheiden"

umsetzen kann. Eine 0815 Software kann seit "Jahren" die VMA mit EUR-Satz im Nettobereich ausweisen.

Viele Grüße

Constanze

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,


vielen Dank für Ihre Beiträge. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Ihre Einwände sind für uns nachvollziehbar. Die bisherige LODAS-Lohnarten-Logik lässt sich jedoch nicht so einfach verwerfen.
Wir suchen derzeit nach Maßnahmen, welche Ihnen den Prozess für die Abrechnung erleichtern.

Beste Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
t_r_
Allwissender
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Nachricht 12 von 22
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Hallo Frau Schauer,

das heißt, dass die Aussage Ihrer Kollegin Frau kristinfrohmeyer überdacht wurde?

Es ist richtig, dass es bei Nettobezügen bzw. Nettoabzügen keinen abweichenden Lohnfaktor gibt. Hier ist keine Änderung geplant.

In Lohn und Gehalt gibt es auch keine Lösung. Werden hier auch Maßnahmen gesucht?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Thomas Reich

alexhoffmann
Beginner
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Sehr geehrte Frau Schauer,

in der Tat, die neue Regelung bringt extrem viel Zusatz-Arbeit mit sich.

Wir haben bisher für die einzelnen Reisekostenarten (z.B. Fahrtkosten 0%, 7% und 19%) unterschiedliche Lohnarten angelegt mit individuellen FiBu-Kontonummer (mit VoSt-Automatik).

Wäre es möglich, auch für die Nettobezugsarten mehrere Nummern anzulegen und analog wie oben beschrieben zu verfahren. Programmiertechnisch sollte es möglich sein.

Ich bitte DATEV, eine anwenderfreundliche Lösung zu finden. BITTE.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alex Hoffmann

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Reich,

wir prüfen ebenfalls für Lohn und Gehalt eine Umsetzung. Dies betrifft den abweichenden Faktorschlüssel (z. B. für Stunden oder Tage) bei Lohnarten für Nettobe- und Abzüge.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
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prugger
Einsteiger
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Ganz generell gibt es ja noch immer die Möglichkeit - besonders wenn man die Beträge über eine Reisekostenabrechnung auszahlt- sich von der Aufzeichnung im Lohnkonto befreien zu lassen. Man muss halt den Buchstaben "M" auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen, oder?

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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Schöneweis,

verstehe ich es damit richtig, dass wir bei Problematik der Doppelerfassung alleine gelassen werden?

Herr Möller hatte in seinem Beitrag ja schon die Problematik geschildert.

Vielen Dank.

Viele Grüße

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ob der Buchstabe "M" hier ausreichend ist, können wir nicht beurteilen.
Bitte fragen Sie hierzu bei der Finanzverwaltung nach.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo T. Reich,


eine Alternative für die Doppelerfassung in Lohn und Gehalt ist das Hinterlegen von Folgelohnarten.


Mit der Jahreswechsel-Version 10.8 stehen Ihnen in Lohn und Gehalt ebenfalls neue Standard-Lohnarten zur Verfügung:


9600 - Fahrtk. Auswärtstätigkeit
9610 - Fahrtkosten
9620 - Kilometergeld
9630 - Doppelte Haushaltsführung
9640 - Reisekosten, Dopp. Haushaltsf.
9650 - Verpflegungszuschuss
9660 - Reisekosten, Verpfleg.mehraufw.
9680 - Übernacht.mehrauf., k. LStB
9670 - Verpflegungszuschu., k.LStB


Sie haben die Möglichkeit auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten bei der entsprechenden Lohnart ein bis drei Folgelohnarten zu hinterlegen. Dadurch können Sie für die Spesen, die außerhalb der Gehaltsabrechnung gezahlt werden, eine weitere Netto-Abzugslohnart verwenden.


Als Beispiel verwende ich die Lohnart 9610, bei der ich auf der Mandantenebene die Folgelohnart 9010 erfasst habe. Die Lohnart 9610 kann nun entweder in der Monatserfassung des Mitarbeiters oder in der Entlohnung hinterlegt werden. In der Abrechnung wird dann ein Netto-Bezug mit der Lohnart 9610 und ein Netto-Abzug mit der Lohnart 9010 ausgewiesen. Eine Doppelerfassung ist dadurch nicht notwendig.


Das Vorgehen zum Erfassen der Folgelohnarten finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 9226171 unter Punkt 1.10.

Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft

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Beste Grüße Selina Heubeck
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Uwe_Lutz
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Ganz generell gibt es ja noch immer die Möglichkeit - besonders wenn man die Beträge über eine Reisekostenabrechnung auszahlt- sich von der Aufzeichnung im Lohnkonto befreien zu lassen. Man muss halt den Buchstaben "M" auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen, oder?

Der Buchstabe M ist zu bescheinigen, wenn "dem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt worden ist."

Dies hat m.E. weder Einfluss auf die Bescheinigung der Fahrtkosten noch auf tatsächlich gezahlten Verpflegungsmehraufwand.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

bei folgenden Nettobe-/abzugslohnarten können Sie in Lohn und Gehalt einen abweichenden Faktor anlegen und abrechnen:

- 9610 Fahrtkosten

- 9620 Kilometergeld

- 9630 Doppelte Haushaltsführung

- 9650 Verpflegungszuschuss

- 9670 Verpflegungszusch.,k.LStB

- 9680 Übernacht.mehrauf.,k.LStB

Beispiel: Sie möchten die Lohnart 9650 "Verpflegungszuschuss" mit einem Tagesfaktor abrechnen.

Vorgehensweise:

  1. Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten öffnen
  2. Lohnart 9650 "Verpflegungszuschuss" im Übersichtsbaum auswählen
  3. Auf den Button "Lohnart kopieren" klicken
  • Neue Lohnartennummer hinterlegen (z. B. 9651)
  • ggf. den Lohnartennamen anpassen
  • Im Feld "Grundrechenformel" die entsprechende Grundrechenformel (im Beispiel: "Tage * (Tageslohn + allg. Zulage + pers. Zulage) * Lohnveränderung") auswählen
  • Im Feld "Faktorschlüssel" z. B. den Eintrag "TG01 – Tagelohn 1" auswählen
  • Fenster mit "OK" bestätigen

Diese neue Lohnart können Sie in den Bewegungsdaten | Monatserfassung/Kalender mit dem entsprechenden Wert erfassen.

Prüfen Sie, ob Sie unter Stammdaten | Entlohnung | Stunden-/Tagelöhne den Tagelohn erfasst haben. Alternativ können Sie in den Bewegungsdaten einen abweichenden Faktor hinterlegen.

Wenn der Buchungsbeleg zu erstellen ist, hinterlegen Sie im Anschluss für die neu angelegte Lohnart eine Kontierung unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten

Hinweis: Auf der Brutto/Netto-Abrechnung wird bei den Netto-Bezügen/Netto-Abzügen der errechnete Wert ausgewiesen. Ein Andruck des Faktors und der erfassten Menge erfolgt aus Platzgründen nicht.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mmhh
Einsteiger
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Tut sich da noch etwas in Sachen LODAS ?

Letzten Monat zum erstem mal Spesen eingegeben und die doppelte Zeit gebraucht.

Wer bezahlt das ? DATEV ?

Und Prompt das schon erwartete passiert. Vergessen den Minus Betrag einzugeben und die Abrechunungen waren falsch bzw. der Auszahlungsbetrag.

Zeitraubende Wiederholung.

Wer bezahlt das ? DATEV ?

Sollen wir jetzt eine Rechnung an DATEV schreiben. 350,-- € Netto die Stunde wäre doch angemessen, oder ?

Ich könnte zur Zeit gar nicht so viel Essen, wie ich .......   könnte.

Das kann nicht sein, das DATEV Praxisfern sich solch einen Mist zusammen programmiert.

Es muss einen automatischen Abzug geben. Das kann doch nicht so schwer sein.

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ich kann Ihren Unmut verstehen. Die aktuelle Programmlösung ist in der Tat umständlich, dass lässt sich nicht abstreiten. Die Anpassung im Programm gestaltet sich jedoch nicht ganz so einfach, da die Netto-Bezüge dazu komplett überarbeitet werden müssen.

Aus unserer Sicht kann nur ein flexibles System, das ähnlich wie bei den Lohnarten aufgebaut ist, den gesamten Kundenanforderungen gerecht werden. Das bedeutete eine Neuschreibung, wovon alle LODAS-Kunden betroffen sind. Aufgrund der Bandbreite setzt dies eine gewissenhafte Analyse, Konzeptionierung, einen großen Testaufwand und Qualitätssicherung sowie Kontrolle der Auswirkungen auf alle Bereiche in der Lohnabrechnung voraus. Bis zur Auslieferung der DVD 12.0 war dieser Aufwand zeitlich nicht zu bewerkstelligen. Wann die Umsetzung erfolgt, kann zum heutigen Stand leider noch nicht gesagt werden. - Wir sind jedoch dran.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.03.2019 10:37:07 von Verena_Heinlein
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