Hallo liebes DATEV Team, an dieser Stelle kommt der KO durch eine kleine Gesetzesänderung? Wir haben seit Jahren zwei verschiedene Bruttolohnarten verwendet zum Ausweis der Verpflegungsmehraufwendungen: - 1x die gekürzten Beträge (mit Verpflegung) - 1x die ungekürzten Beträge (ohne Verpflegung) Wenn ich es richtig lese ... ist nun nicht mehr? Dann wurden die Beträge bereits über die Reiskostenabrechnung ausbezahlt. Wenn ich es richtig lese ... automatisch abziehen ist nun nicht mehr? Das sind doch zwei wichtige Faktoren! Das kann man doch nicht einfach so unter den Tisch fallen lassen. Natürliche sehe ich wie die Netto-Bezüge/Netto-Abzüge aufgebaut sind. Ich sehe auch das Novum und das Problem aber dennoch eine glückliche und zufriedenstellende Lösung sieht so nicht aus. LG Marcel
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