Hallo @tanja411, damit eine Übermittlung an SOKA-BAU möglich ist, ist es wichtig, dass die Betriebskontonummer unter Mandantendaten | Baulohn | Allgemeine Daten erfasst ist. Zusätzlich muss die Auswertung 188 auf DÜ an Institutionen geschlüsselt werden. Gesellschafter-Geschäftsführer sind in der Regel nicht baulohnpflichtig und somit ist keine Mitarbeitervariante zu hinterlegen. Die Auszubildenden werden bei SOKA-BAU über den Ausbildungsvertrag angemeldet. Die Arbeitnehmer-ZVK Nr. für Auszubildende werden nicht zurückgemeldet. Sie ist im Ausbildungsvertrag zu finden oder kann bei SOKA-BAU erfragt werden. Im Programm LODAS muss die Ausbildungsvergütung mit der Stammlohnart 538 abgerechnet werden. Zusätzlich muss unter Personaldaten | Baulohn | Allgemeine Daten die Mitarbeitervariante Auszubildender eingetragen und in der Registerkarte Auszubildende der Ausbildungsbeginn erfasst werden. Die Lohnarten 500ff sind standardmäßig für den Baulohn geschlüsselt und müssen nicht geändert werden. Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer zu melden ist, müssen auch die Lohnarten (z. B. StLA 200) unter Baulohn geschlüsselt werden.
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