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Lodas: Lohn-Id

462
letzte Antwort am 09.05.2022 10:27:13 von vogtsburger
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wicki04
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 463
57139 Mal angesehen

Hallo zusammen,  auf den Abrechnungen 07/2018 steht auf allen Abrechnungen folgender Text: www.datev.de/lohn-id  und eine entsprechende ID-Nr.. Wir können uns dies hier im Büro nicht erklären und die Mandanten werden hierzu Fragen stellen. Könnten Sie uns bitte beantworten wofür die Lohn-Id verwendet werden kann bzw. was es damit auf sich hat? Unsere Vermutung liegt darin, dass es evtl. etwas mit Arbeitnehmer-Online zu tun haben könnte. Bei allen Mandanten, wurde aber bisher kein Arbeitnehmer-online verwendet. Lg Wicki

KOB
linda13
Einsteiger
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Nachricht 2 von 463
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Hallo,

hierbei handelt es sich um ein neues Sicherheitsmerkmal.

Sie können auch hier nachlesen:

Geprüfte Sicherheit in der Lohnabrechnung

Liebe Grüße

wicki04
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 463
6572 Mal angesehen

Vielen Dank!

LG Wicki

KOB
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jennifervista
Einsteiger
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Nachricht 4 von 463
6572 Mal angesehen

Hallo,

ist das wirklich sinnvoll? Ich kann mir jetzt schon vorstellen, wie viele Mandanten bzw deren Mitarbeiter Rückfragen stellen werden. Im Info Dokument steht, dass nur Datev Mitglieder die Lohn ID prüfen können, wäre es nicht sinnvoller gewesen, diese auf z.B. die Zahlungsübersicht oder auf einer Auswertung auszugeben, die der Arbeitnehmer nicht zu Gesicht bekommt?

Es wurde ja nicht mal vorab darüber informiert, dass nun auf allen Abrechnungen die Lohn ID steht und ich denke einige Steuerbüros/ Berater, die die Datev Community nicht nutzen, werden Probleme damit haben raus zu finden was dieser Aufdruck in der Abrechnung zu bedeuten hat.

Grüße aus Schleswig

tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 463
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Aus welchem Grund wurde die Datev-Lohn-ID eingeführt?

Sind viele "gefälschte" Lohnabrechnungen im Umlauf?

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björn
Experte
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Nachricht 6 von 463
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Hallo DATEV,

laut Internetseite kann man die ID-Nummer prüfen. Wo genau kann man denn die Nummer prüfen?

Wenn man auf den Link von VeriTrust geht, steht auf der Hompage dass sich der Vorgang noch bis 31.07.2018 in der Testphase befindet.

Vielleicht könnt ihr mehr Informationen hierzu geben?

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 7 von 463
6571 Mal angesehen
die die Datev Community nicht nutzen, werden Probleme damit haben raus zu finden was dieser Aufdruck in der Abrechnung zu bedeuten hat.

Dann kann man ja einfach mal www.datev.de/lohn-id in den Browser eintippen und schon hat man die Lösung?! Sollte ja nicht so schwierig sein, einen Link aufzurufen .

Wo genau kann man denn die Nummer prüfen?

"Für DATEV-Mitglieder stellen wir im Herbst 2018 ebenfalls eine Prüfmöglichkeit bereit."

Wenn man auf den Link von VeriTrust geht, steht auf der Hompage dass sich der Vorgang noch bis 31.07.2018 in der Testphase befindet.

Das gilt für alle externen Institutionen, die gern Auskunft bei der DATEV darüber hätten.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
björn
Experte
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Nachricht 8 von 463
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Hallo Herr Bohle,

laut der Aussage muss es aber schon eine Prüfmöglichkeit geben, da die DATEV zusätzlich eine Möglichkeiten anbieten wird.

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rkm
Beginner
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Nachricht 9 von 463
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Hallo,

ich habe mir das Dokument zur Lohn-ID angeschaut.

Darin wird beschrieben, das alle Abrechnungen über LODAS diese Lohn-ID jetzt haben.

Das stimmt so nicht. Es haben nur bei einigen Mandanten die Abrechnungen die Lohn-ID. Ich habe mir alle Abrechnungen von der 29.Kalenderwoche (ab 16.07.2018) angeschaut. Woran liegt das.

MFG

happe
Einsteiger
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Nachricht 10 von 463
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Warum macht DATEV dies ohne uns Berater vorab zu informieren. Sonst gab es immer Informationen vorab, die wir dann auch vorab den Mandanten zu senden konnten. Will DATEV jetzt hiermit für den Stillstand in der Kanzlei sorgen? Die Mandanten und deren Mitarbeiter fragen jetzt in der Kanzlei nach. Wir dürfen hier wieder für DATEV unnötigen Aufwand erledigen. Im Übrigen ist es auch sehr unvorteilhaft auf den Abrechnungen angegeben. Man hatte bestimmt einen besseren Platz auf den Abrechnungen bei den Erläuterungen finden können.

Vielen DANK DATEV für die unnötige Beschäftigung unserer Mitarbeiter.

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Nachricht 11 von 463
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Hallo,

bei mir haben Arbeitnehmer ohne SV-Nr. keine Lohn-ID und Arbeitnehmer die vor dem 12.07.2018 abgerechnet wurden haben ebenfalls keine.

Die Lohn-ID wurde wahrscheinlich nicht am 01.07.2018 eingeführt. Sondern etwas später.

MfG

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 12 von 463
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Hallo Community,

uns erreichen regelmäßig Anfragen von Dritten über den Steuerberater/Lohnsachbearbeiter, ob eine Brutto/Netto-Abrechnung richtig und durch DATEV erstellt wurde oder, ob diese gefälscht wurde. Die Recherchearbeiten bei Ihnen/bei DATEV zu diesen Fällen sind aufwändig. Aus diesem Grund haben wir die neue Lohn-ID entwickelt und in einer Testphase bis 31.07.2018 verprobt.

Die DATEV-Lohn-ID wird automatisch für Abrechnungen seit 17.07.2018 im DATEV-Rechenzentrum auf den Brutto/Netto-Abrechnungen generiert und angedruckt. Der Code setzt sich aus eindeutigen Merkmalen zur Identifikation der Person und den wichtigsten Abrechnungsbeträgen zusammen. Eine Deaktivierung der DATEV-Lohn-ID ist nicht möglich.

Unter den von uns ausgegebenen Link (www.datev.de/lohn-id) finden Sie bzw. der Arbeitnehmer Informationen zum neuen Sicherheitsmerkmal

An einem Beispiel ausgedrückt:

Ein Arbeitnehmer legt zur Beantragung von z. B. eines Kredits eine gefälschte Brutto/Netto-Abrechnung vor. Diese enthält ein wesentlich höheres Entgelt, als er tatsächlich erhält.

Ihr Vorteil ist, dass Dritte, wie z. B. Banken mit der Software von VeriTrust und der neuen DATEV-Lohn-ID ab voraussichtlich August 2018 prüfen können, ob eine gefälschte Lohnabrechnung vorliegt oder nicht. Ab Herbst 2018 steht Ihnen diese Möglichkeit als DATEV-Mitglied direkt von DATEV zur Verfügung, damit auch Sie bei Nachfragen von Dritten selbst, schnell und sicher prüfen können, ob die Lohnabrechnung manipuliert wurde.

Beste Grüße

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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heckerlein
Fachmann
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Nachricht 13 von 463
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

happe
Einsteiger
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Nachricht 14 von 463
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Liebe Frau Dietl,

wenn die jetzt die Verprobung bis 31.07.2018 bei uns sein soll, dann wäre eine vorherige Information angemessen gewesen.

Grundsätzlich stimme ich den Gründen zu, aber man hätte dies mit einer Information vorher besser mitgeteilt. Der Andruck macht aber nur ab dem Zeitpunkt Sinn, ab dem eine Prüfung möglich ist. Man liefert auch kein Auto ohne Räder.

Bitte korrigieren Sie den Link in Ihrem Beitrag. Dieser ist nicht korrekt wiedergegeben. Richtig wäre

http://www.datev.de/lohn-id

Freundliche Grüße

Wolfgang Happe

jennifervista
Einsteiger
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Nachricht 15 von 463
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Hallo,

in der Vergangenheiten hatten wir oft die Anfrage, nach einer Weitergabe einer Probeabrechnung an den Mandanten evtl dann auch an den Mitarbeiter(?), um mal zu gucken was bei dem und dem Gehalt netto rauskommt. Da ist bestimmt einiges an Schindluder getrieben worden, da man den Zusatz "Probeabrechnung" relativ gut tipp-exen kann. So kann man sich bei Banken etc. schon mal ein besseres Gehalt erschwindeln.

Ich denke, dass sich einige hier aus der Community einfach vorher eine Information gewünscht hätten, vorab in der Info Datenbank, ne Woche vorher hätte ja gereicht. Als man die Lohn ID zuerst auf Abrechnung gesehen hatte und dann das Dokument gelesen hat, fühlte man sich ein bisschen im Stich gelassen von Datev. Unter Neuerungen im Programm oder gesetzliche Änderung war von der Lohn ID vorbei nichts zu lesen.

Ich glaube, einige wünschen sich so eine Art Entschuldigung, weil es eben erst am Tag auch ein Dokument dazu gab...

Grüße aus Schleswig

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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bodensee
Experte
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Nachricht 17 von 463
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Das bekommt man heutzutage ohne Tipp Ex eleganter hin.

Aber natürlich kann man so auch illegal verändern.

Und das scheint wohl häufiger vorgekommen zu sein, als ich mir das vorstellten kann.

Scannen sie die richtige Lohnabrechnung ein. Speichern als pdf und bearbeiten das Pdf

z.Bsp. machen Sie doch einfach mal an das Brutto ein 0 vor dem komma dazu.

Neuer Ausdruck und Voila dem Darlehensantrag kann statt gegeben werden.

Das funktioniert aber auch mit der Datev ID wunderbar, auch wenn ich es noch nicht probiert habe. Software hierzu gibt es inzwischen mehr als genügend auf dem Markt.

Ich hätte mir so etwas eleganter vorgestellt  QR Code nebem dem DAtev Logo z.Bsp.

Schönes Wochenende

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 18 von 463
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Rein aus Neugier, warum schreibt man in der Probeabrechnung oben "Probeabrechnung" hinein, anstatt ein automatisches Wasserzeichen in den Abrechnungen zu hinterlegen? Dieses lässt sich deutlich schlechter entfernen als der Textblock oben.

Auch wir hätten uns über eine frühzeitige Mitteilungen seitens der Datev gefreut.

P.S.: Wenn die TESTphase bis 31.7. geht, warum muss man dann noch bevor diese abgeschlossen ist von einem Tag auf den Anderen eine so deutliche sichtbare Umstellung vornehmen? Hier bin ich ganz der Meinung der Kolleginnen und Kollegen, dass man so eine ID auch klein in die Fußzeile drucken könnte statt mitten auf die Abrechnung!

edit: Rechtschreibfehler korrigiert

Viele Grüße
Marc Brost
eek
Einsteiger
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Nachricht 19 von 463
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Hallo zusammen,

mich beschäftigt dann eher die Frage, ob Abrechnungen, die mit Lohn und Gehalt erstellt wurden, daher seitens der Institutionen als unrichtig behandelt werden, weil sie keine Lohn-Id tragen. Hier ist die große Gefahr, dass es in den Branchen Hinweise gibt, dass ab jetzt bei DATEV-Abrechnungen ein neues Sicherheitsmerkmal eingeführt wurde und deshalb alle ohne diese Id als gefälscht angesehen werden. Da fände ich es viel fataler, dass dann der gute Ruf vieler Bürger zerstört wird und diese als Betrüger gebrandmarkt werden und diese dann in irgendwelche Register rutschen, nur weil von der DATEV nicht konsequent auf alle Programme das Merkmal angewendet wird.

Den Institutionen dürfte das egal sein, denn sie haben in jedem Fall wirtschaftlichen Schaden durch evtl. Kreditbetrug vermieden. Auf der anderen Seite ist Ihnen dann aber vielleicht auch ein Geschäft mit einem potenziellen Kunden entgangen, weil die Lohnabrechnung wegen des fehlenden Merkmals vorzeitig verworfen wurde, ohne weiter zu prüfen, ob die Zahlen darauf realistisch sind und dem Geschäft standhalten könnten oder nicht.

Hier besteht meiner Ansicht nach der wesentlich dringendere Handlungsbedarf! Zumal die Kanzleien, die mit Lohn und Gehalt arbeiten, sich der erbosten Lohn- und Gehaltsempfänger erwehren müssen und hier der größere Schaden eintreten könnte.

Viele Grüße

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 20 von 463
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Hallo Herr Kopatz,

volle Zustimmung. Auch wenn ich mir technisch erklären kann, warum es schwierig ist, das bei dem Vor-Ort-Programm zu realisieren, halte ich den Ansatz, ein solche Funktionalität nur bei einem Lohnprogramm der Datev anzubieten, aus denen von Ihnen genannten Gründen für unmöglich. Es für L+G umzusetzen, ist vermutlich nur mit einem riesigen Aufwand möglich (woher soll VeriTrust am 20. wissen, ob die am 15. erstellte Lohnabrechnung korrekt ist oder wiederholt worden ist, wenn die Daten noch gar nicht ans RZ - zur Sicherung - übermittelt worden sind? Und eine "Übertragung zur Sicherung" bedeutet ja nicht, dass die gesicherten Daten von Datev oder sonst jemanden zur Verifizierung genutzt werden dürfen!

Da scheint irgend jemand eine spontane Idee umgesetzt zu haben. (Schade, dass das bei echten Anwenderwünschen nicht so schnell geht.) Wenn das vorher - wie es sich in einer Genossenschaft gehört - kommuniziert worden wäre, hätten die Praktiker dazu sicher etwas sagen können.

Schöne Grüße aus Köln

persogeek
Beginner
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Nachricht 21 von 463
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Wobei das mit der LohnID dann natürlich Mist ist, wenn ich alle Eingangsdaten habe und LohnID und die zu fälschenden Merkmale auf einem Zettel sind.

Der Algorithmus lässt sich ableiten.

Ich fälsche dann einfach das Entgelt und berechne eine neue LohnID und erstelle eine Abrechnung mit neuer LohnID und neuem Entgelt.

Wo ist hier der Sicherheitsgewinn?

Was passiert mit BNs, die keine LohnID haben, sind diese automatisch nicht vertrauenswürdig?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 22 von 463
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Hallo,

da zwischenzeitig eine "Zwangsübermittlung" der Arbeitnehmeranzahl zur Abrechnung der Datevkosten erfolgt, sollte es ja auch technisch möglich sein, eine ähnliche Übermittlung der Gehaltsabrechnungen festzulegen. Dann wäre eine Abrechnung erst "fertig", wenn diese auch gesendet wurde. Sie erhält erst dann die ID und sonst einen Hinweis wie "noch nicht übermittelt".

Viele Grüße

T. Reich

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 23 von 463
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Hallo Community,

uns erreichen regelmäßig Anfragen von Dritten über den Steuerberater/Lohnsachbearbeiter, ob eine Brutto/Netto-Abrechnung richtig und durch DATEV erstellt wurde oder, ob diese gefälscht wurde. Die Recherchearbeiten bei Ihnen/bei DATEV zu diesen Fällen sind aufwändig. Aus diesem Grund haben wir die neue Lohn-ID entwickelt

Hallo Frau Dietl,

ich habe Ihren Beitrag eben noch einmal gelesen und verstehe das nicht ...

Es kann doch nicht sein, dass ein Steuerberater/Lohnsachbearbeiter, der eine Lohnabrechnung erstellt hat, bei Ihnen eine aufwändige Recherche auslöst, ob eine vorliegende Lohnabrechnung, tatsächlich die ist, die der Berater seinem Mandanten ausgehändigt hat. Das ist doch - Verzeihung - Unfug. Bitte klären Sie in Ihrem Haus, ob es nicht so ist, dass Banken oder sonst jemand ohne Einschaltung des Beraters feststellen wollen, ob eine Abrechnung gefälscht wurde. Ich sehe überhaupt nicht ein, warum unser Geld dafür verschwendet wird. Die Bank kann sich übrigens den Kontoauszug mit dem Auszahlungsbetrag geben lassen, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Abrechnung hat. Aber eine digitale ID ist natürlich viel moderner...

Zweifelnde Grüße aus Köln, von einem Berater, der in den letzten 20 Jahren kein einzige Anfrage dazu hatte, ob eine Lohnabrechnung gefälscht sei und der zukünftig als hinter dem Mond lebend bezeichnet werden wird, weil er das unfähige Datev Programm Lohn und Gehalt einsetzt.

bodensee
Experte
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Nachricht 24 von 463
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Vermutlich lebe ich auch hinter dem Mond obwohl ich mit Lodas und damit seit neuestem mit digitaler Lohn-ID unterwegs bin.

Ich stimme ihnen gerne zu in den letzten 25 Jahren habe ich auch nicht ein solche Anfrage erhalten.

Daher wäre schon mal interessant zu wissen in welcher Häufung /Menge diese Anfrage vorkommen und ob man das lokalisieren kann. Wirklich Banken kann ich mir fast nicht vorstellen oder eher Dritte Finanzdienstleister, Auskunfteien, Kreditverleiher usw.

Wie schon weiter oben ausgeführt- fälschungssicherer macht es das in meinen Augen keineswegs.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 25 von 463
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Ich hätte mir so etwas eleganter vorgestellt  QR Code nebem dem DAtev Logo z.Bsp.

Yeah, QR-Code wäre cool. Das kennt man dann auch zumindest vom SmartLogin her.

Muss man die ID eigentlich händischen wo eingeben oder wie funktioniert das? Wer gibt denn solch eine lange Kette ein und dann auf Anhieb richtig? Oder kann man in der digitalen Version den Link anklicken?

QR-Code stelle ich mir am PC relativ schwierig vor oder gibt es hier auch vertrauenswürdige gute Programme, denen man den QR-Code als Bild zu fressen geben kann?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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sokrates
Fortgeschrittener
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Nachricht 26 von 463
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Unabhängig davon, dass ich noch nie nach der Echtheit einer Abrechnung gefragt worden bin, finde ich die optische Umsetzung der Lohn-ID auf der Abrechnung leider nicht gelungen.

Es wirkt wie ein schnell und undurchdachte Halblösung.

Und allein deswegen wird der Aufdruck für viele Rückfragen sorgen....

Leider sind wir nicht bei wünsch-Dir-was, aber trotzdem sollte hier mittelfristig mal über die optische Darstellung nachgedacht werden!

Herzliche Grüße

Anne Koch

bodensee
Experte
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Nachricht 27 von 463
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Da sind sie offensichtlich nicht alleine.

Aber ich würde die Frage gerne einmal rumdrehen.

Wer findet den die Lösung mit der Digital- ID gelungen und wer hatte den Konkret solche Anfragen ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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mkinzler
Meister
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Nachricht 28 von 463
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Scheinbar ein paar Banken.

Deren Anforderungen scheinen bei der DATEV höhere Prioritäten als die Genossen zu haben.

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bodensee
Experte
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Nachricht 29 von 463
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Genau das scheinbar hätte ich gerne mal konkret benannt.

Ich kann mir eben nicht vorstellen das Banken auf die Idee kommen beim StB oder der Datev nachzufragen dass passt eher zu div. onlineportalen die oder täusche ich mich

die Datev doch als Konkurrenz empfindet

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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cro
Experte
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Nachricht 30 von 463
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Hallo DATEV,

auf welcher Grundlage basiert Ihre Entscheidung, die Lohn-ID einzuführen?

Und wann ist bei Lohn u. Gehalt damit zu rechnen (und wenn, dann hftlich iwo an sehr unauffälliger Stelle!!)?

Gruß

C. Rohwäder

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462
letzte Antwort am 09.05.2022 10:27:13 von vogtsburger
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