Guten Morgen, dann müsste der vorherige Lohnabrechner die Mitarbeiter ja auch beim Arbeitgeber mit SV-Meldung, ELStAM etc. zum 30.06.2015 abgemeldet haben, also die Beschäftigungsverhältnisse beendet haben. Wenn dem so wäre, wäre ja die Lösung, dass Sie die Mitarbeiter zum 01.07.2015 mit allen Daten wieder angemeldet werden müssten. Also DEÜV; ELStAM etc.. Folge daraus wäre, dass Sie ab dem 01.07.2015 ein "neues" Beschäftigungsverhältnis hätten. Problematisch wird es hier bei benötigten Vortragswerten für z. Bsp. Sonderzahlungen. Sinnvollerweise müssten die Lohnsteuerbescheinigungen beim vorherigen Lohnabrechner storniert werden. Mit freundlichen Grüßen T. Reich
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