Hallo,
wir haben den Fall einer Schwangeren mit teilweisen Beschäftigungsverbot. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden. Davon sind zwei Stunden Beschäftigungsverbot und vier Stunden werden gearbeitet. Jetzt wurde die Arbeitnehmerin für fünf Tage kank geschrieben. Wie legt man diese Krankheitszeiten in Lohn und Gehalt an?
Im Archiv konnten wir bereits einen ähnlichen Fall nachlesen. Dort wurde empfohlen die Tage der Krankheit zu 100 % nach Umlage 1 abzurechnen.
Dies ist aber ein Nachteil für den Arbeitgeber, da das Beschäftigungsverbot von zwei Stunden nach der U2 erstattet wird (100% + AG-Anteil zur SV) und die Entgeltnachzahlung "nur" ca. 70% des Gehaltes.
Oder hat die Entgeltfortzahlung vorrang vor dem Mutterschaftslohn?
Mit freundlichen Grüßen
TeamGorke
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