Hallo, in Lohn und Gehalt können Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten im Feld „Konsolidierung der Beitragsnachweise bei der Krankenkasse unter der laufenden Nummer (Lfd. Nr.)" eine laufende Nummer (1-999) hinterlegen. Diese laufende Nummer fließt in den Beitragsnachweis ein und wird an die Krankenkassen übertragen. Wenn die Krankenkassen zwei oder mehr Beitragsnachweise mit unterschiedlichen laufenden Nummern, aber ansonsten gleichen Ordnungskriterien (u.a. Beitragskontonummer bzw. Betriebsnummer, Abrechnungsmonat) erhalten, werden diese Beitragsnachweise bei den Krankenkassen konsolidiert. Eine Aufteilung auf unterschiedliche Programme ist möglich. Wichtig ist, dass auch in der Software des Mandanten eine Konsolidierung mit einer weiteren laufenden Nummer geschlüsselt wird. Stellen Sie sicher, dass Sie keine laufende Nummer doppelt verwenden. Viele Grüße Nina Schöneweis Personalwirtschaft DATEV eG
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