Moin, grundsätzlich ja. Ich empfehle, hier unbedingt Probeabrechnungen für beide Personalnummern zu erstellen. Darin sehen Sie zum Einen, welche Daten in die Abrechnungen einfließen und auch welche Entgeltbescheinigungen bzw. AAG-Erstattungsanträge übermittelt würden. So können Sie dies ggf. noch vor der Abrechnung anpassen. Das Problem liegt hier darin, dass vom Programm der Zuschuss nicht automatisch ermittelt werden kann, da für die letzten drei Monate vor Beginn des Zuschusses unter der 1. Personalnummer ja keine Entgelte abgerechnet wurden. Ich empfehle, hier mit der Krankenkasse abzustimmen, welche Monate/Entgelte zu berücksichtigen sind. Viele Grüße Uwe Lutz
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