Hallo Elisa, es ist egal, ob die 65 Euro ausbezahlt oder abgezogen wurden, wenn die Abrechnung so bleibt, erfolgt der Ausweis auf der aktuellen Lohnsteuer-Bescheinigung 2019. Wenn Sie die Lohnsteuer-Bescheinigung 2018 benötigen, gehen Sie bitte wie oben beschrieben vor und senden Sie eine Wiederabrechnung einzelne Pnr. für 01/2019. Sollten Sie die Korrektur mit dem Entstehungsprinzip vornehmen, stimmen Sie sich bitte mit dem zuständigen Finanzamt ab. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen