Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich erhielt für einen Mitarbeiter einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen gewöhnlicher Geldforderungen.
In diesem Beschluss wird festgelegt, dass der unpfändbare Teil des Einkommens auf 700,00 Euro festgesetzt wird.
Angewendet wird die Nettomethode.
Unter Entlohnung - Pfändung - Allgemeine Daten habe ich bei "Individueller Festlegung" den Wert 700,00 bei "Absolut unpfändbar" eingetragen.
Laut meiner Theorie müssten dann doch dem Mitarbeiter nur noch die 700,00 Euro netto übrig bleiben.
Laut Probeabrechnung bleiben ihm aber noch 752,88 Euro.
Ich muss doch aber alles über 700,00 Euro abtreten.
Wo liegt hier der Fehler?
Ich bitte dringlichst um Mithilfe!
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Heimann,
haben Sie mal die Lohnarten überprüft für diesen Mitarbeiter?
Eventuell sind hier Lohnarten abgerechnet die als nicht pfändbar gekennzeichnet sind.
Gruß
Hallo Björn,
ja ich habe nur die Lohnart "Stundenlohn" angesprochen und die ist laut System "voll pfändbar".
LG
Hallo,
sind Sie sich sicher, dass es sich um eine gewöhnliche Pfändung handelt? In diesem Falle greift doch meines Erachtens die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. Die Angabe eines unpfändbaren Teils kenne ich nur in Verbindung mit Unterhaltspfändungen, bei denen die Tabelle keinen Einsatz findet.
Update:
"bei denen" statt "der denen"
Hallo Herr Preuß,
ich bin nun selbst auf die Lösung gekommen.
Es lag am Eingabefeld "unpfändbarer Prozentsatz". Dort muss ich 0,01 % eintragen, da dieser Prozentsatz nicht automatisch berechnet werden soll.
LG