Hallo liebe Community,
ich erhielt von einer Krankenkasse die Mitteilung, dass der Beitragsnachweis vom Mai 2019 nicht übermittelt wurde.
Unsere Lohnabrechnung erfolgt immer zum 15. Folgemonats.
Prinzipiell erfolgt das doch automatisch mit dem Senden des Lohns oder??
Mir ist nicht bewusst, dass ich etwas umgeschlüsselt haben sollte, wodurch die Übermittlung nicht erfolgte.
Kann mir jemand helfen, wie ich den Beitragsnachweis nachträglich einreichen kann??
Vielen Dank.
Elisa
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Elisa,
wenn Du zum 15. des Folgemonats die Abrechnungen erstellst, dann nehmt Ihr mit Sicherheit am Schätzverfahren teil. Ich vermute mal, dass es sich hierbei um eine neue Krankenkasse handelt. Hier ist es beim Schätzverfahren so, dass wenn keine Änderungen vorgenommen werden die Beiträge vom Mai im Beitragsnachweis vom Juni enthalten sind. Wenn das so ist, dann kannst du das anhand der Auswertung 36 BNW-Erläuterung erkennen. In dem Fall würde ich den Fall der Krankenkasse schildern. In der Regel wollen die dann die oben genannte Auswertung noch für ihre Unterlagen haben. Mehr muss man dann nicht mehr unternehmen.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
vielen Dank für die Antwort!
Ich bin nun auch dahinter gekommen, dass die Krankenkasse zwar (noch mit alter Betriebsnummer) bei uns hinterlegt war, aber kein Fehler in der Probeabrechnung für Mai aufkam.
Ich hab nun die Betriebsnummer geändert und werde der Krankenkasse die Beitragsauflistung separat zukommen lassen.
Nächsten Monat müsste es ja dann prinzipiell wieder funktionieren.
Gruß
Elisa
Hallo Elisa,
ja genau.