Hallo t_r_, wir rechnen in LUG regelmäßig Einmalbezüge nach Austritt ab, Standard ist dabei das Hochsetzen von Letzter abzurechnender Monat und die Abrechnung auf den Zuflussmonat mit StKl 6. LA 5670 https://apps.datev.de/help-center/documents/1025136 wird als 5670 Inflationsausgleichsprämie stf für Einmalbezüge beschrieben, in der Monatserfassung erscheint Fehler #LN05033 Nach Austritt des Mitarbeiters sind für den aktuellen Abrechnungsmonat nur Einmalbezüge und Nettobe-/abzüge zulässig. Andere Einmalbezüge funktionieren. Wo ist mein Denkfehler, aber sollte es nicht funktionieren - vermutlich ist 5670 als lfd. Bezug geschlüsselt? Ich würde mich dann für das Abrechnen auf den letzten Abrechnungszeitraum bei Austritt entscheiden, steuerlich gibt es ohnehin keine Relevanz. Viele Grüße neverknowwhy
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