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Firmenwagen und Mutterschutz

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letzte Antwort am 27.10.2023 11:37:28 von neverknowwhy
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neverknowwhy
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In LuG haben wir für Mitarbeiterinnen Zeiträume mit Mutterschutz abzurechnen. Diese nutzen zum Teil einen Firmenwagen auch noch während der Mutterschutz-Phase.

 

Der Firmenwagen ist unter Besonderheiten erfasst und erscheint dann als geldwerter Vorteil mit LA 2410 im Brutto.

 

Mein aktueller Fall startete am 07.07.2023 in den Mutterschutz. Scheinbar verhindert der Firmenwagen sowohl die automatische Kürzung der SV-Tage durch Mutterschutz ab Juli, als auch die Erstellung der Unterbrechungsmeldung mit Grund 51 per 06.07.2023. Diesen Effekt kann ich erkennen, wenn ich die Berücksichtigung des Firmenwagens rückwirkend per Ende Juni 2023 beende.

 

Welche Lösung gibt es hierzu?

cro
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Haben Sie die MuSchutz-Zeiten ins Kalendarium übernommen?

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neverknowwhy
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Ja, das Kalendarium enthält die Einträge MS für Mutterschutz. Die Mitarbeiterin ist freiwillig versichert in der GKV.

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cro
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@neverknowwhy  schrieb:

In LuG haben wir für Mitarbeiterinnen Zeiträume mit Mutterschutz abzurechnen. Diese nutzen zum Teil einen Firmenwagen auch noch während der Mutterschutz-Phase.

 

Der Firmenwagen ist unter Besonderheiten erfasst und erscheint dann als geldwerter Vorteil mit LA 2410 im Brutto.

 

Mein aktueller Fall startete am 07.07.2023 in den Mutterschutz. Scheinbar verhindert der Firmenwagen sowohl die automatische Kürzung der SV-Tage durch Mutterschutz ab Juli, als auch die Erstellung der Unterbrechungsmeldung mit Grund 51 per 06.07.2023. Diesen Effekt kann ich erkennen, wenn ich die Berücksichtigung des Firmenwagens rückwirkend per Ende Juni 2023 beende.

 

Welche Lösung gibt es hierzu?


Der Firmenwagen kann keine SV-Meldungen unterdrücken. Da ist mehr "los". Würde Ihnen einen SK vorschlagen. Viel Erfolg.

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Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


wird neben dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld eine weitergewährte AG-Leistung (wie in Ihrem Fall ein geldwerter Vorteil für den Firmenwagen) abgerechnet, dann gehören alle weiteren Arbeitgeberleistungen neben dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zur beitragspflichtigen Einnahme und werden voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet.


In diesem Fall werden die Sozialversicherungstage nicht gekürzt, wodurch eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung mit Grund der Abgabe "51" zum 06.07.2023 nicht erstellt wird.


Weitere Informationen zu den weitergewährten Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung finden Sie in unseren Dokumenten


 5303170 - Arbeitgeberleistung bei Sozialleistungsbezug berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt


 1080233 - Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
neverknowwhy
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Hallo Herr Platz,

 

vielen Dank, extrem hilfreich.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 27.10.2023 11:37:28 von neverknowwhy
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