Hallo, erhalten Sie ein Fehler- und Hinweisprotokoll, warum die pauschal versteuerten Fahrtkosten nicht korrekt abgerechnet werden können? Da auf der von Ihnen eingefügten Auswertung 0,00€ (bereits rot gekennzeichnet) unter "Abzurechnen" ausgewiesen ist, erfolgt auch kein Abzug der 27,00€ vom geldwerten Vorteil. Wenn die Stammdatenschlüsselungen von unserer Seite geprüft werden sollen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Berater-, Mandanten- und Personalnummer telefonisch oder schriftliche über unsere weiteren Servicekanäle an uns. Die grundsätzliche Berechnung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Lohnsteuerpauschalierung ist im Info-Dokument 5303259 "Firmenwagen und Dienstwagen abrechnen - Beispiele für LODAS" unter Punkt 4 zu finden. Liebe Grüße aus Nürnberg Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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