Stellt sich hier nicht die Frage, ob eine Verarbeitung von Z-Bons in einem Kassenbuch überhaupt die korrekte Verfahrensweise ist? Die elektronische Registrierkasse ist das eine System und eine Ausgaben-/Bürokasse (oder der/m Chef/in seine "Geldbörse in der Hosentasche") ein anderes. Nur die Einnahmen anhand eines Z-Bons wieder in ein anderes Kassenbuch einzupflegen ist m.M. ein Mischmasch der Verfahren. In der elektronischen Registrierkasse sollten alle Vorgänge auch elektronisch erfasst werden, die über diese Kasse abgewickelt werden (auch bar aus dieser Kasse erfolgte Betriebsausgaben). Bargeldentnahmen aus dieser und Einzahlung in die andere Nebenkasse sollten dann über Geldtransfer erfasst werden. Die elektronische Kasse an sich muss ja außerdem auch gewährleisten, dass die EC-Vorgänge separiert werden können. Am Besten ist es, wenn dann die elektronischen Daten ohne Medienbrüche direkt in die Buchhaltung exportiert werden können. Mit diesem Problem gehe ich schon seit ein paar Wochen kopfschwanger. Habe aber noch keine so richtige Lösung bzw. Argumentationshilfe gefunden. Einzig einen kleinen Hinweis hatte ich mal gelesen, dass elektronische Kasse und Kassenverbuchung zweierlei Dinge sind. Die Verschärfung der Vorschriften bezieht sich auf erstere als Vorsystem der Buchhaltung.
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