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Unternehmen Online compact - Generalumkehr o.ä. möglich?

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letzte Antwort am 26.02.2018 17:30:09 von Loan_Bui
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simohr
Beginner
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Hallo zusammen,

wir haben nun seit Anfang des Jahres bei einigen Mandanten "Unternehmen Online Compact" im Einsatz, als Ersatz für NESY.

Stichwort: Rechnungswesen Vorerfassung

Nun kam die Frage auf, ob man bereits übermittelte Stapel in Unternehmen Online noch löschen kann. Diese Frage habe ich mir selber verneint, da dies nicht zweckmäßig und wohl grundsätzlich nicht mit den GOBD vereinbar wäre. Gibt es hier andere Meinungen/Lösungen?

Da ein Mandant gerade von 4/3 auf 4/1 gewechselt ist und er die Januar-Buchhaltung leider komplett nach Zufluss-Abfluss-Prinzip gebucht und übermittelt hat, stellt sich nun weiter die Frage ob man relativ einfach den gesamten Buchungsstapel stornieren kann z.B. durch eine Generalumkehr aller Buchungen des Stapels (in Unternehmen Online).

Ich könnte zwar einfach in DATEV Rechnungswesen den Stapel einlesen, wieder löschen und anschließend den Mandanten alles neu buchen lassen. Dies allein hätte nur meiner Meinung nach die unschöne Folge, dass im Unternehmen Online des Mandanten auf den Konten dennoch alle falschen Buchungen aufgeführt sind und er eventuell den Überblick verliert.

Gibt es hier gute Ideen?

Danke 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Loan_Bui
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

wie Sie richtig einschätzen, kann ein bereits übermittelter Stapel in Rechnungswesen Vorerfassung online nicht gelöscht werden. Dort gibt es auch keine Möglichkeit, für den bereitgestellten Stapel Generalumkehrbuchungen erzeugen zu lassen.

Es gibt nun 2 Möglichkeiten/Ideen wie Sie damit umgehen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die 2 beschriebenen Ideen grundsätzlich nicht mit der GoBD vereinbar sind.

Variante A - in Rechnungswesen Vorerfassung - ohne Berücksichtigung von GoBD-Belangen:

1. Den Stapel in Rechnungswesen Vorerfassung exportieren

2. Das Wirtschaftsjahr löschen

3. Eine erneute Jahresübernahme durchführen

4. Den Stapel importieren und anpassen

Variante B – in Verbindung mit Kanzlei-Rechnungswesen - ohne Berücksichtigung von GoBD-Belangen:

1. Den Stapel unverändert in Kanzlei-Rechnungswesen verarbeiten lassen

2. In Kanzlei-Rechnungswesen einen Stapel mit Generalumkehrbuchungen erzeugen und exportieren

3. Diesen Stapel in Rechnungswesen Vorerfassung importieren

4. In Rechnungswesen Vorerfassen den Stapel exportieren (und nicht mehr in Kanzlei-Rechnungswesen einlesen)

5. Stapel mit richtigen Buchungen erzeugen

Mit freundlichen Grüßen

Loan Bui

Produktmanagement Unternehmen online

DATEVeG

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mkinzler
Meister
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Interessant wäre aber eine zur GOBD konforme Lösung.

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DATEV-Mitarbeiter
Loan_Bui
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die GoBD konforme Variante wäre den Stapel in Kanzlei-Rechnungswesen einzulesen und die Generalumkehrbuchungen zu erzeugen. Bei dieser Variante hat der Mandant in Rechnungswesen Vorerfassung einen anderen Stand als die Kanzlei in Kanzlei-Rechnungswesen.

Alternativ kann der Mandant alle falsch erfassten Daten nochmal in Rechnungswesen Vorerfassung erfassen und erneut bereitstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Loan Bui

Produktmanagement Unternehmen online

DATEVeG

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letzte Antwort am 26.02.2018 17:30:09 von Loan_Bui
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