Hallo, wenn die für 2017 zwischenzeitlich vergebene Mitgliedsnummer 12345-01 durch die Mitgliedsnummer 12345-02 ersetzt wurde, müssen Sie hier keinen Meldegrund für Sondertatbestand hinterlegen. Wenn Sie für die Mitgliedschaft mit der Mitgliedsnummer 12345-01 noch keine Stammdatenabfrage durchgeführt haben und diese weder als Hauptmitgliedschaft noch bei einzelnen Mitarbeitern in der abweichenden Gefahrtarifstellenverteilung unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Unfallversicherung hinterlegt ist, können Sie diese Mitgliedschaft auf der Mandantenebene löschen. Prinzipiell ist es wichtig, dass die Mitgliedschaft mit der Mitgliedsnummer 12345-01 keinem Mitarbeiter zugeordnet ist. Beachten Sie auch ausgetretene Mitarbeiter. Für die GmbH in 2017 gültige Mitgliedsnummer 12345-02 ist ebenfalls kein Meldegrund für Sondertatbestand zu hinterlegen, da hier noch kein Ende der Mitgliedschaft vorliegt. Viele Grüße Nina Schöneweis Personalwirtschaft DATEV eG
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