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Lohn und Gehalt Baulohn Urlaub für Auszubildenden

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letzte Antwort am 10.11.2025 10:11:32 von Gökhan_Aras
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beck_p
Einsteiger
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Hallo zusammen,

seit kurzem ist man doch verpflichtet, für Auszubildende die genommenen Urlaubstage an SOKA-Bau zu melden.

Wie erfolgt dies?

Muss ich hier im aktuellen Monat an den entsprechenden Tagen den Ausfallschlüssel AS "U" eintragen? Und die Lohnart 8098 Bau, Url. Tage gew. Azubi BHG?

Dann bringt LuG aber in der Abrechnung "Zus. Urlaubsgd. lfd. Jahr, Azubi". Ist das richtig? Ich war immer der Meinung, dass Auszubildende nicht am Urlaubsverfahren der SOKA-Bau teilnehmen.

 

Vielen Dank für eine Antwort!

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
35 Mal angesehen

Hallo,


die Tarifvertragsparteien haben sich auf ein Tarifergebnis geeinigt. Der Tarifabschluss tritt für tarifgebundene Unternehmen zum 01.07.2025 in Kraft.

 

Der Tarifabschluss beinhaltet unter anderem eine Beitragsanpassung, sowie eine Änderung im Meldeverfahren der gewerblichen Auszubildenden. Informationen hierzu finden Sie im Dokument unter Punkt 3.1 Neuerungen: Bauhauptgewerbe.

 

In Lohn und Gehalt ist die Datenübermittlung von genommenen Urlaubstagen bei gewerblichen Auszubildenden erst mit der Jahreswechsel-Version von Lohn und Gehalt (Bereitstellung voraussichtlich 30.12.2025) möglich.

 

Die Erfassung von Urlaubstagen kann im Kalender des Auszubildenden mit dem Ausfallschlüssel U oder unter Bewegungsdaten | Monatserfassung mit der Lohnart 8098 erfolgen. Weitere Informationen zur Abrechnung von Urlaubstagen finden Sie im Dokument unter Punkt 3.7 Gewerbliche Auszubildende.

 

Wenn der Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag arbeitet, ist die Abrechnung von zusätzlichem Urlaubsgeld bei gewerblichen Auszubildenden allgemeinverbindlich. Informationen hierzu finden Sie im Dokument .

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.11.2025 10:11:32 von Gökhan_Aras
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