Ursprünglicher Hinweis hilft mir leider nicht weiter. Der Arbeitgeber möchte eine Brille erstatten, ohne dass ein ärztliches Attest vorliegt. Die zentrale Frage betrifft nun den anzuwendenden Pauschalierungssatz. Option 1: Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG kann ein Zuschuss des Arbeitgebers zu einer Brille – auch wenn diese privat mitgenutzt wird und kein ärztliches Attest vorliegt – mit 25 % pauschal versteuert werden. In diesem Fall besteht Sozialversicherungsfreiheit. Eine Brille, auch ohne Attest, stellt keine typische Sachzuwendung im Sinne des § 37b EStG dar, sondern ist eher als arbeitsbezogene Maßnahme mit persönlichem Nutzwert zu betrachten. Option 2: Versteuerung nach § 37b EStG mit 30 % Pauschalsteuer, wobei zusätzlich Sozialversicherungspflicht besteht. Nach eingehender eigener Recherche und dem Einsatz verschiedener KI-Tools konnte keine eindeutige, rechtlich klar belegbare Lösung gefunden werden. Eine verbindliche Klärung anhand von Paragraphen oder Richtlinien scheint aktuell nicht möglich.
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