Hallo @Lauenstein , da regelmäßig der Sachbezug (LA 055) geringer ist als der Firmenradabzug (LA 058), und es keine weiteren steuerpflichtigen Lohnarten gibt, wird das negative Steuerbrutto so hoch sein, wie die Differenz aus der LA 058 und der LA 055. Richtig? Außerdem verwundert mich, dass Sie auch noch die LA 901 haben. In unseren BAV-Verträgen ist geregelt, dass in entgeltlosen Zeiten (wenn also kein sv-pflichtiges Entgelt für die Entgeltumwandlung zur Verfügung steht und der Arbeitgeber demnach auch keine SV-Ersparnis hat) kein Arbeitgeberzuschuss zur BAV gezahlt wird. Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
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