Wir haben aus dem Jahr 2025 einen verstorbenen Mitarbeiter. An die Erben können wir erst jetzt ausbezahlen.
Wir haben im Jahr 2025 an den verstorbenen Mitarbeiter kein Arbeitsentgelt nach dem Tod ausbezahlt und dadurch auch keine Sozialversicherung abgeführt.
Wenn wir jetzt an die Erben Arbeitsentgelt ausbezahlen inkl. Urlaubsabgeltung wie müssen wir die Sozialversicherungsbeiträge abführen?
Die Erben mit "0" schlüsseln und die Sozialversicherungsbeiträge des verstorbenen Mitarbeiter als Nettoabzug aufführen? Oder die Beiträge nach der Sozialversicherung der Erben ausbezahlen?
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Hallo,
rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.
Bitte fragen Sie bzgl. des Beitragsgruppenschlüssels des Erben bei der zuständigen Krankenkasse nach.