Hallo, alles soweit richtig. Nur liegt die Betonung auf "Übermittlung" und nicht darauf, dass der Empfänger die Rechnung auch wirklich erhalten hat. Hier kann es je nach Übermittlungsweg (E-Mail, Portalzustellung usw.) dennoch Hürden geben, dass bei einer erfolgreichen Übermittlung seitens des DATEV E-Rechnung Service der Empfänger trotzdem die E-Rechnung nicht erhält, analog einer heutigen normalen E-Mail Zustellung auch. (Postfach voll, Spamverdacht, Mailserver Rules, Automatische Regeln Einsortierung, falsche Zustelladresse eingetragen, Portal offline oder fehlerhaft usw.) Und wenn es ganz dumm läuft und der Absender hat im seinen "Eigenen Angaben" im Feld BT-43 eine falsche oder nicht in seinem Zugriff liegende E-Mail Adresse hinterlegt, dann scheitert auch die Rückinformationen über eine gescheiterte Zustellung. (Das ist übrigens die einzige kleine Unschärfe an der Aussage: "dann erhält der Absender eine Infomail von Datev an die in den Stammdaten hinterlegte E-Mailadresse." Es ist die Adresse, die in jedem Beleg definiert werden kann. Als Vorschlag wird aber die aus den Stammdaten vordefiniert. Heißt im Klartext: Es ist schonmal gut, wenn die Übermittlung geklappt hat, aber es ist definitiv nicht selbstverständlich, dass der Empfänger die E-Rechnung auch erhalten hat. Dies ist einfach den heterogenen Systemen geschuldet, die beim Senden und Empfangen von diesen Daten mit im Spiel sind. Anders als z.B. als bei einer Übermittlung seiner Steuererklärung ans Finanzamt, wo man sehr sicher sein kann, dass eine erfolgreiche Übermittlung auch gleichzeitig ein Empfang bedeutet.
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