Hallo zusammen, das nicht erfolgende "automatische Verbuchen" der Steuerbeträge aus der Nebenbuchführung ist zuvorderst eine reine Vorsichtsmassnahme, da etliche Unternehmen darüber die Zusammenführung getrennter Abrechnungskreise (z.B. läuft die Geschäftsleitung aus Gründen der "Geheimhaltung" unter einem anderen Ordnungsbegriff) manuell organisiert haben. Für den anderen Ordnungsbegriff gibt es dann üblicherweise eine eigene Buchungsliste, mit deren Inhalt die einbehaltene LSt vollumfänglich verbucht ist. Wenn hier nun die Nebenbuchführung auch noch mal Buchungen erzeugen würde, käme es insoweit zu einer doppelten Verbuchung, was ja auch nicht sinnvoll ist. Darüber hinaus wäre momentan - selbst wenn alle Anwender die vorgenannten Fallkonstellationen "sauber" über die Konsolidierungsfunktion lösen würden - trotzdem keine sichere Verbuchung möglich, da z.B. die enthaltene §37b-Steuer auf diverse eigene Konten (z.B. Konto 6612 und/oder 6622 im SKR04) laufen müsste. Wir haben aber aktuell in der Registerkarte (egal ob LODAS oder LuG) nur ein Sammel-Feld zur Verfügung. Grüße R.Hein
... Mehr anzeigen