Hallo zusammen,
der Kanzleiinhaber möchte die Lohnzahlungen per DTA-Datei ausgeben, automatisch an seine Bank weitergeben, damit sie an einem bestimmten Datum ohne weiteres Zutun ausgeführt werden.
Nun möchte ich - nach dem Studium einiger DATEV-Dokumente - wie folgt vorgehen und möchte wissen (da es hierfür wohl keinen Probelauf gibt), ob das richtig ist:
Bankverbindung ist für alle Zahlungen und Institutionen geschlüsselt
Mandantendaten/Auswertungenssteuerung/Zahlungsverkehr:
Auswertungen 200, 205, 210, 215, 220 schlüssle ich Rückübertragung aus RZ, Termin AB und Datenübermittlung: DTA-Datei
Auswertungen 201, 202, 206, 207, 211, 212, 255, 256 schlüssle ich ebenfalls auf Rückübertragung aus RZ, Termin AB und in Datenübermittlung auf: Überweis./Papier
Mandantendaten/Bankverbindungen/Ausführungstermine:
Erweiterte Berechnungsmöglichkeiten verwenden
Hier gebe ich die Daten zum gewünschten Ausführungstermin und Weitergabetermin ein.
Frage: Weitergabe heißt, dass die Daten automatisch an die Bank weitergegeben und Ausführungstermin, dass die Zahlungen durch die Bankzu diesem Termin automatisch ausgeführt werden???
Muss ich dann noch zusätzlich die DTA-Dateien speichern, sprich Zielpfad wählen, Inlandbank angeben, Dateiname angeben und die DTA-Dateien speichern zur Weitergabe?
... oder wird dies durch die Eingabe der Ausführungstermine überflüssig?
Für eine Rückmeldung danke ich bereits jetzt!
Grüße,
E. Schächtele
@e_s_ schrieb:
der Kanzleiinhaber möchte die Lohnzahlungen per DTA-Datei ausgeben, automatisch an seine Bank weitergeben, damit sie an einem bestimmten Datum ohne weiteres Zutun ausgeführt werden.
Das kann gar nicht gehen, weil die Freigabe der Daten immer durch einen Kontobevollmächtigten erfolgen muss.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Kann man das nicht mit dem Zahlungsverkehr lösen, wenn der per HBCI/EBICS angebunden wird?
Hallo E. Schächtele,
ich stimme Herrn Lutz zu.
Über irgendeinen Weg müssen die Zahlungen bei der Bank immer freigegeben werden. Entweder über eine elektronische Unterschrift, einen unterschrieben Sammelauftrag, etc.
Noch eine Ergänzung zu Ihren Schlüsselungen in LODAS:
Hinterlegen Sie unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zahlungsverkehr bei den Auswertungen 200, 205, 210, usw. den Eintrag "DTA-Datei" in der Datenübermittlung, erfolgt keine automatische Weitergabe der Zahlungen an die Bank.
Nur bei der Hinterlegung "DÜ an Institutionen" werden die Daten von unserem DATEV-Rechenzentrum an das Rechenzentrum der Bank übermittelt.
Es gibt die Möglichkeit eine Vereinbarung zwischen Mandant und Bank zu schließen, dass das Kreditinstitut die Zahlungssätze automatisch in ein Online-Banking-Programm weiterleitet und die Zahlungen darin ausgeführt werden können.
Einen Blanko-Vordruck dieser Vereinbarung finden Sie in unserem Hilfedokument 1034613 "Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren".
Vielen Dank für alle Antworten!
E. Schächtele