Urlaubsabgeltung im Austrittsmonat erfassen, da erst dann fällig. Keine SV = ok, keine Steuern je nach Höhe auch. ÜStd. mit LA 3890 oder 3900 (siehe Bezeichnung, entsprechend wählen) in den letzten Monat mit Entgelt in 2023 als Rückrechnung erfassen, da grundsätzlich für die SV die Stunden den einzelnen Monaten zuzuordnen wären, mit den genannten LAen aber zumindest die SV annähernd korrekt ermittelt wird.
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