Hallo,
ich benötige Unterstützung bezüglich eines Mitarbeiters, der langzeitkrank ist und aktuell Krankengeld erhält. Er wird zum 31.08.2024 aus dem Unternehmen austreten.
Der Mitarbeiter hat noch Resturlaubstage sowie Überstunden, die zum Großteil aus dem Vorjahr stammen. Der Resturlaub setzt sich teilweise aus Urlaubstagen des Vorjahres und teilweise aus diesem Jahr zusammen.
Ich bin unsicher, wie ich bei der Auszahlung vorgehen soll, da das Programm weder die Lohnsteuer noch die Sozialversicherung berechnet.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Urlaubsabgeltung im Austrittsmonat erfassen, da erst dann fällig. Keine SV = ok, keine Steuern je nach Höhe auch.
ÜStd. mit LA 3890 oder 3900 (siehe Bezeichnung, entsprechend wählen) in den letzten Monat mit Entgelt in 2023 als Rückrechnung erfassen, da grundsätzlich für die SV die Stunden den einzelnen Monaten zuzuordnen wären, mit den genannten LAen aber zumindest die SV annähernd korrekt ermittelt wird.