Jahrsübernahme ? Welche Jahresübernahme ? Dem ganzen Jahresübernahme-Gedöns entgeht man, in dem man vom erweiterten auf den Standardmodus wechselt, bei allen den Auto-Service aktiviert und beim Buchen im neuen Jahr einfach direkt das neue Jahres-Verzeichnis anlegt. Weder Mandant noch Kanzlei muss eine Jahresübernahme für die Belegablage ausführen, weil es die somit im Prinzip nicht mehr gibt 😉 (Kasse, sofern genutzt, natürlich ausgenommen). Der Mandant hat im Prinzip "aktiv" nichts mehr in Belege online "verloren", es sein denn, er möchte Rechnungen via Bank online zahlen oder einfach nach Rechnungen recherchieren.
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