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Wieder ein Bug in AWnext... Artikel für 0,00EUR nicht möglich

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letzte Antwort am 10.02.2025 10:13:34 von renek
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unternehmer_online
Beginner
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Moin.

 

und wieder ein Bug... Ich möcht auf der Rechnung einen Artikel mit 0,00€ aufführen, der ansonsten kostenpflichtig ist. beim speichern meckert AWnext das der Betrag weniger als 0,00€ sei.

 

Warum wird man hier oft eingeschränkt und gemaßregelt??

renek
Meister
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Nachricht 2 von 7
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@unternehmer_online  schrieb:

und wieder ein Bug...


It´s not a bug, it´s a feature. 😋

 


@unternehmer_online  schrieb:

Ich möcht auf der Rechnung einen Artikel mit 0,00€ aufführen, der ansonsten kostenpflichtig ist.


Führen Sie den Artikel eben mit dem Normalpreis auf und geben Sie direkt 100% Rabatt.

(Idee, weil ich kein AWN nutze)

 


@unternehmer_online  schrieb:

Warum wird man hier oft eingeschränkt und gemaßregelt??


Wer bei Datev A ("ich will haben") sagt, der muss auch B ("ich werde mich fügen") sagen. 😉

unternehmer_online
Beginner
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Nachricht 3 von 7
213 Mal angesehen

In Punkt 1 und 3 stimme ich zu. Punkt 2 ist keine Option.

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Marie1
Beginner
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Nachricht 4 von 7
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Interessanterweise ist es beim Angebot erlaubt.

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OliverFrank
Fortgeschrittener
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Angebot wurde von einer anderen Abteilung programmiert (sorry der musste sein... ohne Worte)

MfG
Oliver Frank
VerenaWied
Erfahrener
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Nachricht 6 von 7
151 Mal angesehen

Es gibt in den Rechnungen keine Nullpositionen. Man kann die Rechnung dann nicht speichern. Es werden Workarounds vorgeschlagen (die Würgarounds sind). Für manche unsere Mandanten ein Supergau.

 

Siehe auch hier: 

Auftragswesen next Null-Position und Belegnummern ... – Seite 2 - DATEV-Community - 439057

renek
Meister
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Nachricht 7 von 7
119 Mal angesehen

@unternehmer_online  schrieb:

In Punkt 1 und 3 stimme ich zu. Punkt 2 ist keine Option.


Weil es nicht geht oder Sie es nicht wollen?

 

Nicht falsch verstehen, aber wenn Sie DATEV nutzen müssen/wollen, dann müssen Sie mit den Mitteln arbeiten die Ihnen DATEV zur Verfügung stellt.

 

Tatsächlich geht bei vielen Programmen bei eRechnungen vieles nicht was vorher normal war. Da könnte ich auch 🤢. Akzeptieren und alternative Bearbeitungen suchen.

 

Beispiel: Wir rechnen nach mehreren Werten bei unseren beauftragten UN ab. Leider kann ich die Rechnungen so nicht mehr schreiben, weil es kein Programm gibt, dass mir diese Möglichkeit bietet. Meine Lösung: Ich erstelle wie zuvor die Rechnung über meine Excel-Vorlage. Dann erstelle ich eine eRechnung mit Leistungszeitraum und Abrechnung gemäß Aufstellung anbei. Schön ist anders, aber leider geht es nicht anders.

 

Es tut mir endlos leid, dass wir alle gefangen sind in einem System uns zu knechten. Aber solange keiner den Ring vernichtet kommen wir nicht frei. 😉

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letzte Antwort am 10.02.2025 10:13:34 von renek
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