Hallo, das Feld "Manuell erfasste Kinderanzahl" muss durch das ab 07/2025 verpflichtende DÜ-Verfahren zum Abruf der Kinderdaten nicht erfasst werden und wird daher auch nicht automatisch mit "gemäß Kinderverwaltung" vorbelegt. Liegt bis zur Abrechnung keine Rückmeldung für die Kinderdaten aus dem DÜ-Verfahren DaBPV vor, greift Lohn und Gehalt wie von @Stefan_Neubig geschrieben, automatisch auf die bereits hinterlegten Kinder in der Kinderverwaltung zurück. Die Programm-Meldung #LN18050 wird ab 07/2025 somit nur noch dann ausgegeben, wenn zum Zeitpunkt der Abrechnung keine Rückmeldung aus dem DÜ-Verfahren DaBPV vorliegt oder das Feld "Abweichend manuell erfasste Kinderanzahl verwenden" aktiviert, jedoch im Eingabefeld "Manuell erfasste Kinderanzahl" keine Auswahl getroffen wurde.
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