Hallo zusammen, ich bin noch relativ neu im Thema "Lohn und Gehalt" und habe jetzt einen Mandanten, bei dem eine Angestellten in der Künstlersozialkasse (KSK) ist. Der Angestellte ist im Hauptjob künstlerisch tätig und soll nun bei meinem Mandanten mehr als 538 € verdienen. Das schreibt die KSK z dazu: Wie Beispiel a), nur beträgt das Arbeitseinkommen aus selbständiger künstlerischer/ publizisti- scher Tätigkeit 12.000 € pro Jahr, entsprechend 1.000 € pro Monat. In diesem Fall ist die selbständige künstlerische/publizistische Tätigkeit als hauptberuflich anzu- sehen. Rechtsfolge Über die KSK besteht Versicherungspflicht in der Renten Kranken und Pflegeversicherung. Das nebenberufliche Beschäftigungsverhältnis ist ebenfalls sozialversicherungs- pflichtig, nicht jedoch in den Versicherungszweigen Kranken und Pflegeversicherung. Das heißt für diese beiden Versicherungszweige braucht der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse abzuführen. Jetzt zu meinem Problem: Was muss ich wie ändern... Ansicht für Mitarbeiter: Personengruppenübergreifend Beitragsgruppenschlüssel: 0/1/1/0 richtig ?? Personengruppenschlüssel: ???? Gibt es noch etwas was ich bis jetzt noch nicht beachtet habe ?? Danke im voraus 💐
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