Hallo zusammen,
kann mir jemand helfen... und zwar ein Mitarbeiter hat mir Nachweiß seiner Behinderung gebracht ich muss es im Datev hinterlegenund ich weiß nicht wo... für die Hilfe bedanke ich mich im Voraus!.
(Lohn und Gehalt)
MFG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo O K,
in die Eingaben können Sie unter Mitarbeiter | Stammdaten | Personaldaten | Registerkarte Schwerbehinderung vornehmen.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Dankeschön
Hallo,
wie von andreas_briefs bereits richtig erwähnt, haben Sie in Lohn und Gehalt die Möglichkeit Angaben zur Schwerbehinderung in den Stammdaten des Mitarbeiters zu hinterlegen.
Sie können die erfassten Daten zur weiteren Bearbeitung an das Programm "Schwerbehindertenabgabe" weitergeben. Das Programm dient dazu, die Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Meldung der beschäftigten Schwerbehinderten eines abgerechneten Jahres aus Lohn und Gehalt zur ermitteln, aufzubereiten und für den Import in das Programm IW-Elan der Bundesagentur für Arbeit zu exportieren.
Eine schrittweise Anleitung zur Erfassung der Schwerbehinderung eines Mitarbeiters finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1002817 - Schwerbehindertenabgabe - Überblick.
Bitte beachten Sie, dass das Programm "Schwerbehindertenabgabe" ein Zusatzprodukt darstellt und bei Bedarf über den DATEV-Shop erworben werden muss.
Informationen zur aktuellen Programmversion finden Sie im Dokument 1015809 - Aktuelle Version von DATEV Schwerbehindertenabgabe.
Viele Grüße aus Nürnberg
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo, eine FRAGE dazu.
Ich habe soeben auch für eine Mitarbeiterin die 50 % eingetragen. Ist das richtig, dass dies nicht in der Lohnabrechnung erscheint?
Hallo,
ja es ist korrekt, dass in der Brutto/Netto-Abrechnung keine Angaben zu einer Schwerbehinderung ausgewiesen werden.
Hallo Nina,
ich habe eine Midijoblerin, die ab jetzt zu 50 % behindert ist. Sie hat noch keinen Ausweis, nur das Schreiben vom Landratsamt.
Ist auf der Lohnabrechnung irgendwo zu erkennen, dass ich alles richtig gemacht habe?
Die SV-Daten sind unverändert.
Vielen Dank im voraus. 💐
@Kakü schrieb:Ist auf der Lohnabrechnung irgendwo zu erkennen, dass ich alles richtig gemacht habe?
Nein. Auf die Lohnabrechnung hat das nämlich keine Auswirkung (ausgenommen Sonderfälle wie Bauhauptgewerbe), nur für die Erstellung der Meldung zur Ausgleichsabgabe. Wenn du also jetzt schon sehen möchtest, ob die Daten alle passen, musst du mal eben das Programm "Schwerbehindertenabgabe" starten und dort schauen.