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Behinderung Mitarbeiter

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letzte Antwort am 19.06.2024 14:42:29 von rschoepe
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o_k
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
1461 Mal angesehen

Hallo  zusammen,

kann mir jemand helfen...  und zwar  ein Mitarbeiter hat mir  Nachweiß seiner Behinderung  gebracht ich muss es im Datev hinterlegenund ich weiß nicht wo...  für  die Hilfe bedanke  ich mich  im Voraus!.

(Lohn und Gehalt)

MFG

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andreas_briefs
Fachmann
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Nachricht 2 von 8
1230 Mal angesehen

Hallo O K,

in die Eingaben können Sie unter Mitarbeiter | Stammdaten | Personaldaten | Registerkarte Schwerbehinderung vornehmen.

Beste Grüße

Andreas Briefs

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o_k
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
1230 Mal angesehen

Dankeschön

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
1230 Mal angesehen

Hallo,

wie von andreas_briefs bereits richtig erwähnt, haben Sie in Lohn und Gehalt die Möglichkeit Angaben zur Schwerbehinderung in den Stammdaten des Mitarbeiters zu hinterlegen.

Sie können die erfassten Daten zur weiteren Bearbeitung an das Programm "Schwerbehindertenabgabe" weitergeben. Das Programm dient dazu, die Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Meldung der beschäftigten Schwerbehinderten eines abgerechneten Jahres aus Lohn und Gehalt zur ermitteln, aufzubereiten und für den Import in das Programm IW-Elan der Bundesagentur für Arbeit zu exportieren.

Eine schrittweise Anleitung zur Erfassung der Schwerbehinderung eines Mitarbeiters finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1002817 - Schwerbehindertenabgabe - Überblick.

Bitte beachten Sie, dass das Programm "Schwerbehindertenabgabe" ein Zusatzprodukt darstellt und bei Bedarf über den DATEV-Shop erworben werden muss.

Informationen zur aktuellen Programmversion finden Sie im Dokument 1015809 - Aktuelle Version von DATEV Schwerbehindertenabgabe​.

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tanja200672
Beginner
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Nachricht 5 von 8
1114 Mal angesehen

Hallo, eine FRAGE dazu.

Ich habe soeben auch für eine Mitarbeiterin die 50 % eingetragen.  Ist das richtig, dass dies nicht in der Lohnabrechnung erscheint?

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 8
1081 Mal angesehen

Hallo, 


ja es ist korrekt, dass in der Brutto/Netto-Abrechnung keine Angaben zu einer Schwerbehinderung ausgewiesen werden.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Kakü
Beginner
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Nachricht 7 von 8
372 Mal angesehen

Hallo Nina,

 

ich habe eine Midijoblerin, die ab jetzt zu 50 % behindert ist. Sie hat noch keinen Ausweis, nur das Schreiben vom Landratsamt.

Ist auf der Lohnabrechnung irgendwo zu erkennen, dass ich alles richtig gemacht habe?

Die SV-Daten sind unverändert.

 

Vielen Dank im voraus. 💐

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rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 8
343 Mal angesehen

@Kakü  schrieb:

Ist auf der Lohnabrechnung irgendwo zu erkennen, dass ich alles richtig gemacht habe?

Nein. Auf die Lohnabrechnung hat das nämlich keine Auswirkung (ausgenommen Sonderfälle wie Bauhauptgewerbe), nur für die Erstellung der Meldung zur Ausgleichsabgabe. Wenn du also jetzt schon sehen möchtest, ob die Daten alle passen, musst du mal eben das Programm "Schwerbehindertenabgabe" starten und dort schauen.

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letzte Antwort am 19.06.2024 14:42:29 von rschoepe
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