Hallo Zusammen, wir haben einen Mandanten der, verschiedene Niederlassungen hat. In jeder Niederlassung werden die Stundenzettel der Minijobber für verschiedene Zeiträume geführt. ( Beispiel 10.10. bis 10.11. ; 15.10. bis 15.11. usw.) Die Entlohnung wurde immer im aktuellen Abrechnungsmonat komplett erfasst und wurde nicht auf die entsprechenden Monate aufgeteilt. Jetzt wo ich das Mandat übernommen habe, finde ich das etwas riskant, da man nicht Minijob Grenze genau beachten kann, ob der Mitarbeiter eventuell zu viele Std gearbeitet hat. Ich wollte ab dem Januar 2024 dem Mandanten vorschlagen, dass wir die Aushilfen immer für den kompletten Vormonat abrechnen, heißt, ich würde die Januar Stunden erst im Februar auf die Abrechnung auflisten. Jetzt stellt sich meine Frage - Die Aushilfen können schlecht auf den Monatslohn für Januar 2024 bis Ende Februar warten, da Sie auf das Geld angewiesen sind. Ich hatte überlegt, dass der Mandant den Mitarbeitern einen jeweiligen Vorschuss zahlt, aber das Problem würde auch im Februar auftauchen. Januar Vorschuss 538 € Februar im Abzug bringen, dann hätte er im Februar keinen Lohn... Hat jemand andere Lösungswege ? Danke im Voraus!
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