Hallo Zusammen,
ich habe hier eine Mitarbeiterin, die bei einer Praxis einen MIDI Job machen möchte. Sie ist noch nebenbei Studentin und möchte sich etwas hinzuverdienen. Sie ist nun privat versichert bei "Care Concept" wobei Sie nur einen geringen Beitrag 32 € für Ihre KV zahlt. Mir kommt es so wenig vor...
Muss Sie nicht trotzdem eine gesetzliche KK besitzen um die Beitrag für die RV und AV abzuführen ?
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @xasx ,
haben Sie bereits geprüft, ob in diesem Fall nicht das Werkstudentenprivileg greift? Dann würde nämlich nur noch RV-Pflicht bestehen.
Meines Wissens sind die Beiträge zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung bei privat krankenversicherten Mitarbeitern an die AOK (oder eine andere gesetzliche Krankenkasse) abzuführen.
Sollte diese Mitarbeiterin allerdings nicht unter das Werkstudentenprivileg fallen, bestünde nach meinem Dafürhalten SV-Pflicht in allen Zweigen der SV und somit auch in der KV und PV. Die private Krankenversicherung (als Studentin?) wäre dann überflüssig ...
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Wenn das Werkstudentenprivileg greift und die Studentin noch nie in einer gesetzlichen KK war, kann der Arbeitgeber wählen, an welche KK er die RV-Beiträge abführt. Da kann dann eine gewählt werden mit geringen Umlagesätzen.
Diese Wahl führt nicht zu einer Versicherung der Studentin.